Stadt ignoriert WOCHENBLATT-Fragen
+++ Update mit Kommentar +++ Landkreis bezeichnet Teile des Planverfahrens für den Stader Surfpark als "fehlerhaft"
KOMMENTAR:
Stadt Stade beantwortet WOCHENBLATT-Fragen nicht
Das WOCHENBLATT hat der Stadt Stade zu den vom Landkreis aufgezeigten Planungsmängeln mehrere Fragen vorgelegt und die Stadt um ein Statement gebeten. Konkrete Antworten gab es nicht. Das Statement von Stadtsprecher Stephan Voigt umfasste nur einen Satz: "Das Projekt 'Surfgarten Stade' ist durch die Stellungnahme des Landkreises eindeutig nicht gefährdet, fragliche Details zur Planung werden von den Verwaltungen der Hansestadt Stade und des Landkreises Stade in engem Austausch erörtert."
Was jedoch verwundert: Während die Stadt beispielsweise die Frage des WOCHENBLATT, ob nach Überarbeitung des F-Plan-Entwurfes eine erneute Auslegung erforderlich sei, unbeantwortet lässt, äußert sich Stadtbaurat Lars Kolk genau zu dieser Frage am gleichen Tag gegenüber der Tagespresse. Laut Kolk werde es allenfalls eine sogenannte beschränkte Auslegung geben. Außerdem gibt er dort das Statement ab, um das das WOCHENBLATT am Montagvormittag vergeblich gebeten hatte.
Aus journalistischer Sicht ist das Verhalten der Stadt ein ungeheuerlicher Vorgang: Dem WOCHENBLATT werden Antworten verweigert, während der Stadtbaurat die Tagespresse aus Verlautbarungsorgan nutzt und sich dort ausführlich äußert. Entspricht das dem Verständnis der Verantwortlichen im Stader Rathaus von Pressefreiheit?
Jörg Dammann
jd. Stade. Die zugrundliegenden Planungen für das Stader Surfpark-Projekt sind in der jetzigen Form nicht genehmigungsfähig: Dieses Fazit zieht der Landkreis Stade in seiner Stellungnahme zur vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplanes. Auf Basis dieses F-Plans wird der Bebauungsplan für den Surfpark erstellt. Der Landkreis nennt als Grund Mängel beim Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Standortes für die Anlage. Die Prüfung von Alternativen sei unzulänglich gewesen – mit der Folge, dass „die Abwägung, die zur bevorzugten Standortsauswahl geführt hat, im Ergebnis fehlerhaft ist“.
„Der festgestellte Mangel im Abwägungsergebnis ist beachtlich und würde zur Unwirksamkeit der Planung führen.“ Dieser Satz aus der Stellungnahme des Landkreises - das Schreiben liegt dem WOCHENBLATT vor - hat es in sich. Die Surfpark-Gegner sprechen bereits von einer „schallenden Ohrfeige für die Stadtverwaltung“. Denn die Stellungnahme aus dem Kreishaus besagt im Klartext, dass der Stadt und dem Planungsbüro bei der Erstellung des F-Plans handwerkliche Fehler unterlaufen sind.
Mängel bei der Abwägung: Fachlich falsche Aussagen
Konkret geht es um den Schutz des Grundwassers. Das gilt wie der Boden, das Klima oder auch die Natur als sogenanntes Schutzgut. Bei größeren Baumaßnahmen muss immer geprüft werden, ob diese Schutzgüter womöglich weniger beeinträchtigt werden, wenn an anderer Stelle gebaut wird. Diese Prüfung im Rahmen der Abwägung erfolgte auch im Fall des Surfparks. Als alternative Standorte wurden andere Flächen im Stadtgebiet hinsichtlich ihrer Bodenbeschaffenheit untersucht.
Die Untersuchung soll ergeben haben, dass der Klei- und Marschboden an den Alternativstandorten angeblich zu wasserdurchlässig sei, um das Grundwasser vor dem Einsickern von Schadstoffen zu schützen. Dieses Ergebnis wird vom Landkreis jetzt als „fehlerhafte Annahme“ kritisiert. In dem Brief aus dem Kreishaus heißt es klipp und klar: „Diese Aussage ist fachlich falsch.“ Tatsächlich habe der Boden an den alternativen Flächen eine bessere Barrierewirkung gegen das Eindringen von Schadstoffen als der Untergrund am geplanten Standort.
Regenwasser soll in Bach fließen: Erlaubnis erforderlich
Neben der fehlerhaften Abwägung gibt es noch einen zweiten gravierenden Punkt, weshalb die städtische Bauleitplanung in Sachen Surfpark aus Sicht des Landkreises nicht genehmigungsfähig sein dürfte. Es geht dabei um den vorgesehenen Abfluss des Regenwassers vom Surfpark-Gelände in den Bach Heidbeck. Das soll vom Regenrückhaltebecken mittels eines noch anzulegenden Grabens erfolgen. „Aufgrund der großflächigen Versiegelung ist mit nicht unerheblichen Wassermengen zu rechnen, die in den Heidbeck eingeleitet werden sollen“, schreibt der Landkreis. Aus diesem Grunde hätte die Stadt den für den Heidbeck zuständigen Unterhaltungsverband (UHV) Schwinge zwingend am Planverfahren beteiligen müssen. Das sei laut Auskunft des UHV nicht erfolgt.
Außerdem pocht der Landkreis darauf, dass eine sogenannte wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden muss, wenn der Niederschlag vom Surfpark-Gelände in den Heidbeck fließen soll. Denn dieses Vorhaben, so heißt es aus dem Kreishaus, werde von der zuständigen Wasserbehörde „kritisch“ gesehen. Für die besagte Erlaubnis muss zuvor ein Fachgutachten erstellt werden, aus dem hervorgeht, dass der Heidbeck das Regenwasser aufnehmen kann und bei starkem Regen keine Überflutungen drohen. Ob die wasserrechtliche Erlaubnis am Ende erteilt werden kann, darüber will der Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt „mangels hinreichend aussagekräftiger Unterlagen“ keine Prognose wagen.
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