Dow-Kohlekraftwerk in Stade genehmigt: Umweltverbände ziehen Revision in Erwägung

Neben dem Gaskraftwerk wird das Kohlekraftwerk 
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BUND: "Es bleibt ein Klimakiller"

tp. Stade. "Es freut uns sehr", sagt der Pressesprecher der Dow in Stade, Stefan Roth, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am Mittwoch den Plänen für das Kohlekraftwerk des Chemie-Riesen stattgab. Wie berichtet, hatte der Umweltverband BUND und eine Anwohnerin gegen den Bebauungsplan-Entwurf geklagt. Die Gegner wollten juristisch ihre Bedenken u.a. hinsichtlich negativer Klima-Folgen und der Gesundheitsbelastung der Anwohner geltend machen.

Das OVG hat die Klage zurückgewiesen. Damit ist der Weg frei für den Bau des Kohlekraftwerks, das in Kombination mit dem 2013 in Betrieb genommenen Gaskraftwerk sowie künftig mit der Verwertung von Biomasse und dem im Werk anfallenden Wasserstoff die Energieversorgung des Stader Anlage sichern soll.

Dow Stade gilt als Deutschlands zweitgrößter Energrieverbraucher. Die Investition in das Kraftwerk ist mit 1,5 Milliarden Euro gigantisch. Dow will nun in die etwa ein Jahr dauernde Detailplanung einsteigen.

Die Kläger wollten das Kohlekraftwerk mit Bezug auf formelle und inhaltliche Fehler im B-Plan stoppen, und richteten ihre Kritik auf Unvereinbarkeit mit der Wasserrahmenrichtlinie wegen angeblicher Quecksilber-Einträge in die Elbe und die Lärmemissionen in der Nähe zu Siedlungen. Doch nach Auffassung des Gerichts habe die Stadt Stade die Lärmschutzbelange ausreichend berücksichtigt, weder gegen wasserrechtliche Bestimmungen noch Raumordnungsrecht verstoßen und geltende Grenzwerte eingehalten. Technisch gesehen sei es ein integriertes Industriekraftwerk, kein Kohlekraftwerk im engeren Sinne, betont Dow-Sprecher Roth. SPD und Stadtverwaltung begrüßen die Entscheidung. Der BUND zieht eine Revision in Erwägung.

"Die intensive Arbeit der Stadtverwaltung hat sich nunmehr ausgezahlt, und es wurde - nach jahrelanger politischer Unterstützung durch große Teile des Rates - Rechtsfrieden geschaffen", sagt der Stader SPD-Stadtratsfraktions-Chef Kai Holm. "Unsere Fraktion hat immer betont, dass die Dow mit rund einem Prozent des Stromverbrauchs der gesamten Bundesrepublik eine sichere Energiequelle vor Ort benötigt. Holm verweist auf die aus seiner Sicht umweltverträgliche Lösung aufgrund "hochgradiger Effizienz, modernster Filter sowie der beabsichtigten Kohle-Gas-Biomasse-Kombination. "Ein guter Tag für die sichere Energieversorgung der Hansestadt Stade".

Bürgermeisterin Silvia Nieber sieht in dem künftigen Kraftwerk die "Sicherung des Industrie- und Gewerbestandortes Stade". Die Stadtverwaltung habe beweisen, auch dem Aufstellen komplizierter Bebauungspläne gewachsen zu sein. Im Übrigen entspreche das kombinierte Kraftwerkskonzept der im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung verankerten Energiewende.

Beim BUND sieht man in dem Kraftwerk nach wie vor einen "Klimakiller". Nachdem das Lüneburger OVG die Klage der Umweltverbände gegen den B-Plan abwies, kritisiert die Stader BUND-Sprecherin Silke Hemke: "Das neue Kohlekraftwerk untergräbt die Energiewende und die deutschen Klimaschutzziele. Das sah das Gericht anders, Klimaschutz spielte für die Entscheidung keine Rolle."

Die vom BUND eingesetzte Fachanwältin für Planungsrecht, Dr. Roda Verheyen, ergänzt: "Wir meinen weiterhin, dass es vor dem Hintergrund von Klima- und Gewässerschutz unzulässig ist, das geplante Kohlekraftwerk über den Bebauungsplan zu ermöglichen."
„Nimmt Niedersachsen sein Klimagesetz ernst, darf kein weiteres Kohlekraftwerk gebaut werden“, fügt Holger Becker, Sprecher von Greenpeace-Hamburg, hinzu. "Die künftige Landesregierung muss dieses Kraftwerk verhindern. Schon heute gibt es in Norddeutschland auch für die Industrie genug saubere Energie."

„Zum Schutz von Mensch und Natur hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht, wir sind enttäuscht!", räumt BUND-Landesvorsitzender Heiner Baumgarten ein. "Wir warten nun die schriftliche Begründung ab und entscheiden dann über eine Revision."

Neben dem Gaskraftwerk wird das Kohlekraftwerk 
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Mini-Demo am Eingang des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (v. li.): Rechtsanwalt Philipp Heinz , der die Privatklägerin vertritt, Holger Becker (Greenpeace), Ulrich Hemke (BUND Stade) und Anwältin Dr. Roda Verheyen | Foto: BUND
Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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