"Eine knallharte Enteignung": Landwirte laufen Sturm gegen geplante Neufassung des Wassergesetzes

Heinrich Vollmer auf seinem Acker bei Dollern. Wenn das neue Wassergesetz greifen würde, wäre eine Bewirtschaftung nicht mehr sinnvoll | Foto: jd
  • Heinrich Vollmer auf seinem Acker bei Dollern. Wenn das neue Wassergesetz greifen würde, wäre eine Bewirtschaftung nicht mehr sinnvoll
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(jd). "Wenn das Gesetz in Kraft tritt, bräuchte ich diese Felder nicht mehr bewirtschaften", sagt Heinrich Vollmer und weist auf die Ackerflächen hinter ihm. Der Landwirt aus Grundoldendorf steht mitten der Feldmark zwischen Dollern und Steinkirchen. Dort hat er rund 20 Hektar Marschenland gepachtet, um darauf Raps und Getreide anzubauen. Doch nun bereitet ihm eine Gesetzesentwurf der rot-grünen Landesregierung Sorgen: In dem niedersächsischen Wassergesetz, das jetzt im Landtag in erster Lesung beraten wurde, soll ein Bereich von fünf Metern entlang von Gräben zur absoluten Tabuzone für die Landwirtschaft erklärt werden - mit der Begründung, so werde die Nitratbelastung der Gewässer reduziert.

Was diese Regelung künftig für Landwirte bedeuten kann, wird an Vollmers Beispiel deutlich: Seine Ackerschläge im Alten Land sind jeweils rund 1,2 Kilometer lang und lediglich 15 bis 18 Meter breit. Dazwischen liegen Gräben, die aber nur äußerst selten Wasser führen. Wenn jetzt zu beiden Seiten fünf Meter abgezogen werden, bleibt in der Mitte nur noch ein bis zu acht Meter schmaler Streifen. Dort etwas anzubauen, wäre betriebswirtschaftlich gesehen unsinnig. Vollmer fragt sich, was mit den Schutzzonen entlang der Gräben geschehen soll: "Wenn wir diese Flächen nicht mehr düngen dürfen, was soll dann darauf wachsen?" Pflanzen bräuchten schließlich Nährstoffe. Eine extensive Weidehaltung käme für ihn nicht in Frage: "Das rechnet sich nicht."
"So wie Heinrich Vollmer wird es vielen Landwirten in der Region ergehen", sagt Kreislandwirt Johann Knabbe. Vor allem betroffen seien die Höfe in der Marsch, wo es besonders viele Entwässerungsgräben gebe. Aber das gleiche Problem gelte natürlich auch für die Moorgebiete auf der Geest. Knabbe schätzt, dass bei etlichen landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Stade mehr als 20 Prozent der Flächen nicht mehr genutzt werden können, sollte das Wassergesetz in dieser Form umgesetzt werden. "Gegen einen Schutzstreifen von einem Meter hat niemand etwas einzuwenden", erklärt Knabbe: "Aber fünf Meter kämen einer knallharten Enteignung gleich."

Diese "Zwangsökologisierung" stelle für einige Landwirte faktisch ein Berufsverbot dar, weil sie dann ihre Höfe aufgeben müssten, so Knabbe. Um Fakten auf den Tische legen zu können, werde das Landvolk Zählungen bei einzelnen Betrieben vornehmen. "Über diese mögliche Folgen hätte sich die Landesregierung bereits im Vorfeld informieren müssen", meint dazu der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke: Mal wieder müssten die Bauern als Sündenböcke herhalten.

Sonderregelung für den Obstbau

Der agrarpolitische Sprecher seiner Fraktion geht mit dem Gesetzesentwurf ebenfalls hart ins Gericht: "Ich halte das für einen unzulässigen Eingriff in private Eigentumsrechte." Ob der Kabinetts-Entwurf in dieser Form vom Landtag verabschiedet wird, darf bezweifelt werden: SPD-Politiker aus den küstennahen Regionen sind inzwischen zurückgerudert und reklamieren Sonderregelungen für bestimmte Gebiete. Auch für den Ostanbau im Alten Land sind Ausnahmen vorgesehen.

Die CDU schlägt vor, anstelle drastischer gesetzlicher Vorgaben den Einsatz umweltgerechter Technik zu fördern: Mit Schleppschläuchen oder ein speziellen Schlitztechnik könne Dünger punktgenau abgelegt werden, meint Dammann-Tamke. Finanzielle Anreize für den Kauf solcher Gerätschaften zu schaffen, sei der vernünftigere Wege.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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