Eintragung im Grundbuch
Geplanter Surfpark in Stade: Bedingung der Stadt erfüllt
Beim Stader Surfpark haben die Projektierer eine wichtige Bedingung erfüllt, damit sie ihre Pläne weiterverfolgen können. Sie sind - wie vereinbart - der Forderung der Politik nachgekommen, sogenannte dingliche Sicherungen im Grundbuch einzutragen. "Sämtliche Anforderungen gemäß Ratsbeschluss sind fristgerecht erfüllt worden", teilte Stadtbaurat Lars Kolk auf WOCHENBLATT-Anfrage mit.
Bei diesen dinglichen Sicherungen handelt es sich um Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Brüdern Jan und Dirk Podbielski als Projektierern, die über die Festsetzungen des B-Plans hinausgehen. Neben Regelungen zur Anzahl der Unterkünfte und zur Verkehrsanbindung des Surfparks geht es u.a. um Kompensationsflächen, die zum Ausgleich für die Bodenversiegelung binnen eines Jahres an anderer Stelle angelegt werden müssen.
Laut Ratsbeschluss vom 11. Juli mussten die erforderlichen Grundbucheinträge innerhalb von vier Monaten vorgenommen werden, was auch erfolgt ist. Damit hat sich auch eine Anfrage des Linken-Ratsherrn Tristan Jorde erledigt. Dieser hatte auf die Entscheidung des Rates vom Juli verwiesen, wonach die Verwaltung "unverzüglich einen Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans 'Gewerbe- und Surfpark Stade' vorzubereiten und diesen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen" habe.
Das ist aber nicht die einzige baurechtliche Voraussetzung, damit der Surfpark gebaut werden kann. Der Landkreis muss auch die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans genehmigen. Der Plan liegt derzeit im Kreishaus zur Prüfung. Dann muss der vom Stader Rat beschlossene Bebauungsplan per Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig werden und schließlich muss die Stadt noch die Baugenehmigung erteilen. Das könnte gegen Ende des ersten Quartals 2023 der Fall sein.
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