Kita-Gebühren sind wieder Thema in Lühe
lt. Lühe. Auf Antrag der CDU-Fraktion der Samtgemeinde Lühe kommt das Thema Kindergartengebührenerhöhung bei der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am Dienstag, 29. August, um 19 Uhr im Rathaus erneut auf die Tagesordnung. Wie berichtet, war das Thema vor den Sommerferien vertagt worden, nachdem zahlreiche betroffene Eltern bei der Samtgemeinderatssitzung Kritik an der geplanten Erhöhung und der Verwaltung geäußert hatten.
"Wir müssen alle an einem Strang ziehen und endlich zu einem Ergebnis kommen", sagt CDU-Fraktionssprecher Marco Hartlef. Für ihn sei nach wie vor unumstritten, dass die Gebühren erhöht werden müssen, da das Defizit, das der Samtgemeinde jährlich durch die Kinderbetreuung entstehe, immer größer werde.
Die Mehrkosten dürften nicht an der Kommune hängen bleiben, so Hartlef. Man dürfe sich auch nicht dahinter verstecken, dass womöglich die Gebühren für Kindergärten ganz wegfallen könnten, wenn SPD und CDU in Niedersachsen ihre Wahlversprechen halten sollten.
Das Thema der nötigen Gebühren-Erhöhung sei in der CDU-Fraktion gründlich besprochen worden, so Hartlef. Die betroffenen Eltern müssten akzeptieren, dass die gewählten politischen Vertreter in Zusammenarbeit mit den Kindergarten-Vertretern im Ausschuss die richtige Entscheidung treffen. Recht machen könne man es nie allen.
Zuletzt war u.a. geplant, die Kosten für einen Kindergarten-Ganztagsplatz (8 bis 17 Uhr) von 310 auf 378 Euro monatlich zu erhöhen.
Kommentar:
Eltern, die gehofft hatten, dass die Gebühren-Erhöhung nicht nur vertagt wird, sondern ganz vom Tisch ist, müssen vermutlich bald den Tatsachen ins Auge sehen, denn für die meisten Ratsmitglieder ist eine Erhöhung wohl unumgänglich. Als Mutter kann ich verstehen, dass die Eltern deshalb auf die Barrikaden gehen.
Das eigentliche Problem liegt aber nicht in der Samtgemeinde Lühe, die mit ihren Kindergarten-Gebühren längst nicht zu den teuersten Kommunen im Landkreis gehört und sogar Hort-Plätze für alle Grundschulkinder anbietet, obwohl es keinen rechtlichen Anspruch der Eltern darauf gibt.
Grundsätzlich müsste über das Thema Kinderbetreuung ganz neu nachgedacht werden. Es kann nicht sein, dass die Gebühren von Kommune zu Kommune teilweise um mehrere hundert Euro variieren. Hier sind Bund und Länder zum Handeln aufgerufen. Lena Stehr
Redakteur:Lena Stehr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.