SPD und Grüne machen eigene Reform rückgängig
Künftig achtjährige Amtszeit: Zwei Bürgermeister verzichten auf Wiederwahl

Die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister in Niedersachsen beträgt künftig wieder acht statt fünf Jahre | Foto: Adobe Stock/Alexej / jd
  • Die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister in Niedersachsen beträgt künftig wieder acht statt fünf Jahre
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Nach mehr als zehn Jahren macht die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen eine Reform rückgängig, die sich als problematisch erwiesen hat: Die Amtszeiten der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte werden wieder von fünf auf acht Jahre verlängert. Einen entsprechenden Beschluss hat der niedersächsische Landtag mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU gefasst. Die Verkürzung der Amtszeiten für die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten war 2013 vom ersten rot-grünen Kabinett unter Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) gegen den Rat von Praktikern aus der Kommunalpolitik durchgedrückt worden. Die jetzt erfolgte Verlängerung der Amtszeit hat indirekte Auswirkungen auf das kommunalpolitische Geschehen im Landkreis Stade: Weil sie nicht weitere acht Jahre im Amt bleiben wollen, haben die Harsefelder Samtgemeinde-Bürgermeisterin Ute Kück und ihr Amtskollege aus Oldendorf-Himmelpforten, Holger Falcke, ihren Verzicht auf eine erneute Kandidatur bei den Kommunalwahlen 2026 angekündigt.

Fünfjährige Amtszeit war zu kurz

Ziel der damaligen Reform des Kommunalrechts sollte es sein, die Amtszeiten der Chefs in den Rat- und Kreishäusern an die Wahlperioden der Räte und Kreistage anzupassen und so eine Synchronisierung der Bürgermeister- und Landratswahlen mit den Kommunalwahlen zu ermöglichen. Doch bereits nach wenigen Jahren gelangte man in der Staatskanzlei und im Innenministerium in Hannover zu der Erkenntnis, dass eine fünfjährige Amtszeit wohl doch zu kurz ist, um vor Ort größere Projekte vom Anfang bis zum Ende umzusetzen. Besonders in Bereichen wie Orts- bzw. Stadtentwicklung, Infrastruktur und Verwaltungsmodernisierung sind längere Zeiträume notwendig. Zudem soll eine längere Amtszeit den Posten als kommunaler Spitzenbeamter wieder attraktiver machen. In der Vergangenheit scheuten sich potenzielle Bewerber, einen sicheren Job für ein Amt aufzugeben, bei dem sich nach fünf Jahren schon wieder zur Wahl stellen mussten. 

Daher feilte die rot-grüne Landesregierung schon seit einiger Zeit an Plänen, dass die kommunalen Spitzenbeamten wieder wie früher acht Jahre auf dem Chefsessel verweilen dürfen. Zustimmung gab es von den kommunalen Spitzenverbänden wie dem Landkreistag und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB). Diese hatten sich seit Jahren für eine längere Amtszeit eingesetzt, damit Landkreise und Kommunen eine größere Planungssicherheit erhalten. Verwaltungsexperten sprechen von einem sinnvollen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Strukturen.

Bürgermeister kritisierten kurze Amtszeit schon länger

Bei einer WOCHENBLATT-Umfrage unter hauptamtlichen Bürgermeistern aus der Region sprach sich bereits vor zwei Jahren ein Großteil der Rathauschefs für eine Amtszeitverlängerung aus. Viele Rathauschefs waren der Meinung, dass die bisherige Regelung ihre Arbeit erschwert. Besonders die Koppelung der Bürgermeisterwahl an die Kommunalwahlen wurde kritisch gesehen, da man sich nicht in einen parteipolitischen Wahlkampf hineinziehen lassen will. Es wurde argumentiert, dass hauptamtliche Bürgermeister eher als Management- und Verwaltungsaufgaben und weniger ein klassisches politisches Amt bekleiden.

Verzicht auf eine weitere Kandidatur

Als Bezirksgeschäftsführer des NSGB im Landkreis Stade setzte sich auch der Bürgermeister der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, Holger Falcke, für eine Verlängerung der Amtszeiten ein. Er persönlich will davon aber nicht mehr profitieren. Falcke erklärte kürzlich, dass er im Herbst 2026 nicht wieder antreten wird. Als Grund gab er an, dass er nach einer weiteren - diesmal achtjährigen - Amtszeit fast 69 Jahre alt wäre, wenn er aus dem Dienst scheidet. Das passe nicht zu seiner weiteren Lebensplanung. Damit ist die Reform, für die Falcke sich so vehement eingesetzt hat, nun der Grund dafür, dass er als Rathauschef nicht mehr weitermachen will. Das Gleiche gilt für seine ehemalige Stellvertreterin im Himmelpfortener Rathaus, Ute Kück. Die frühere Erste Samtgemeinderätin von Oldendorf-Himmelpforten und jetzige Bürgermeister der Samtgemeinde Harsefeld hat ebenfalls ihren Verzicht auf eine erneute Kandidatur verkündet  - mit einer ähnlichen Begründung wie Falcke.