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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Jagd auf den Wolfsrüden GW1582m?
Landrat will erneut Abschuss des Wolfes von Gräpel beantragen

Der Wolf GW1582m stellt eine Bedrohung für die Deichschafe an der Oste dar (Symbol-Fotomontage). Er soll nach dem Willen von Landrat Kai Seefried abgeschossen werden | Foto: DJV/Rolfes/jd
  • Der Wolf GW1582m stellt eine Bedrohung für die Deichschafe an der Oste dar (Symbol-Fotomontage). Er soll nach dem Willen von Landrat Kai Seefried abgeschossen werden
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Es war zu erwarten: Nachdem klar ist, dass der Wolf von Gräpel (dort tötete er 55 Schafe) auch die beiden Rinder auf einer Weide bei Wiepenkathen gerissen hat, geht der Streit um den Abschuss dieses Wolfsrüden erneut los. Das Tier mit der Kennung GW1582m wurde bei beiden Wolfsattacken per DNA-Analyse als Angreifer identifiziert (mehr dazu lesen Sie hier). Stades Landrat Kai Seefried (CDU) hat angekündigt, beim niedersächsischen Umweltministerium erneut "einen Antrag auf Abschuss des Problemwolfs" zu stellen. Das Ministerium hat gegenüber dem WOCHENBLATT bereits erklärt, dass die Kriterien für einen Abschuss weiterhin nicht erfüllt seien.

Weitere Risse durch Problemwolf waren zu erwarten

"Es war leider zu erwarten, dass der Problemwolf weitere Risse unternimmt. Wir werden aufgrund der eindeutigen Datenlage erneut mit dem Umweltministerium in Verbindung treten“, sagt Seefried. Er hatte in 
der vergangenen Woche bereits die Entnahme des Wolfes beim Umweltministerium beantragt. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hatte seine Zustimmung aber versagt – unter anderem, weil dem Wolfsrüden GW1582m bisher keine weiteren Risse auf Stader Kreisgebiet nachgewiesen werden konnten.

Wolf von Gräpel hat auch die Rinder in Stade-Wiepenkathen getötet

Landrat spricht von angespannter Situation

"Jetzt hat sich die Sachlage geändert, weil das Tier einem zweiten Riss im Landkreis Stade eindeutig zugeordnet werden kann", erklärt Landkreis-Pressesprecher Daniel Beneke. "Wir halten an unserem Ziel einer Entnahme weiter fest", betont Seefried. Die Situation im Landkreis Stade sei sehr angespannt – nicht nur bei den Landwirten. Nutztierhalter seien aufgrund der Häufung von Wolfsangriffen in den vergangenen Wochen zutiefst verunsichert. Außerdem gehe es um Schutz der Menschen vor Hochwasser: "Eine Schafbeweidung der Deiche ist für den Küstenschutz zwingend erforderlich", erklärt der Landrat. Eine wolfssichere Einzäunung der gesamten Deichlinie sei weder finanziell noch logistisch umzusetzen.

Zweiter Anlauf wenig erfolgversprechend

Es ist damit zu rechnen, dass Landrat Seefried auch beim zweiten Anlauf in Sachen Wolfsabschuss nichts wird. Der Pressesprecher des Umweltministeriums, Matthias Eichler, verweist auf WOCHENBLATT-Anfrage  erneut darauf, dass der Herdenschutz bei der Wolfsattacke auf die Schafherde in Gräpel "beeinträchtigt" war. Der Zaun sei am Tor nicht wolfsabweisend gewesen, außerdem habe der Wolf den Zaun mithilfe von Baumstümpfen überwinden können. Aus Sicht des Ministeriums sei daher "eine wichtige rechtliche Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung" nicht erfüllt.

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Kriterien für Abschuss nicht erfüllt

Eichler wiederholt die Kritik des Umweltministers an den örtlichen Jägern. Hätten diese ihre seit Längerem vorliegenden "Kenntnisse über ein oder mehrere Wolfsrudel" sofort gemeldet, wäre man längst weiter. "Bislang gingen wir davon aus, dass der Wolf, der in Gräpel identifiziert wurde und für den der Landrat eine Abschussgenehmigung des Landkreises plant, ein Einzeltier ist", so Eichler. Die räumliche Zuordnung -  beispielsweise zum Gebiet eines Rudels - sei aber Voraussetzung für die Entnahme eines Wolfes. Diese Zuordnung sei mangels ausreichender Daten noch nicht möglich gewesen.

Eichlers Fazit: "Aus Sicht des Umweltministeriums sind die Voraussetzungen gemäß Bundesnaturschutzgesetz für eine Ausnahmegenehmigung im Landkreis Stade noch nicht erfüllt." Das gelte für die beiden wichtigsten Kriterien: erstens die räumliche Zuordnung des betreffenden Wolfes und zweitens die mehrfache Überwindung von Schutzvorkehrungen.

Nicht der Wolf von Gräpel, sondern eine Wölfin hat Schafe gerissen

Voraussetzungen für Entnahme rücken aber näher

Sollten diese Kriterien erfüllt sein, hält der Ministeriums-Sprecher einen Abschuss für denkbar: "Klar ist aber, dass für den Wolf GW1582m mit der Feststellung in Stade-Wiepenkathen die Voraussetzungen für eine rechtlich zulässige Entnahme näher rücken."

Das Umweltministerium schiebt die Verantwortung für das jetzige Dilemma in Sachen Wolf auf die nächsthöheren Stellen: "Der Fall zeigt aus Sicht des Landes, warum wir von EU und Bund Erleichterungen bei Entnahmen benötigen, um schneller handlungsfähig zu sein und Problemwölfe entnehmen zu können", erklärt Eichler. Das Land erwarte daher vom Bund und der EU, dass sie den Ländern endlich das im Koalitionsvertrag der Ampel versprochene regional differenzierte Wolfsmanagement ermöglichen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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