Maßnahme gegen Wohnungsknappheit
Neue Satzung in Stade: Keine Ferienwohnungen oder Leerstände

- Mit einem schick eingerichteten Ferien-Apartment lässt sich deutlich mehr Geld verdienen als mit einer normalen Mietwohnung. Stade will hier nun einen Riegel vorschieben
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In Stade wird Wohnraum immer knapper – und das nicht erst seit gestern. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, plant die Hansestadt eine Zweckentfremdungssatzung. Damit soll verhindert werden, dass dringend benötigte Wohnungen für andere Zwecke genutzt werden. Damit folgt Stade dem Beispiel anderer Städte, die bereits ähnliche Maßnahmen umgesetzt haben.
Warum eine Zweckentfremdungssatzung?
Besonders rar sind Mietwohnungen, die auch für Menschen mit geringerem Einkommen erschwinglich sind. Gleichzeitig wird immer mehr Wohnraum für Ferienwohnungen, gewerbliche Zwecke oder Spekulationen zweckentfremdet. Dies trägt erheblich zur Verschärfung des Wohnraummangels bei. Nach dem niedersächsischen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) kann eine Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt eine solche Satzung erlassen. Stade wurde in der aktuellen Niedersächsischen Mieterschutzverordnung als eine Kommune mit Wohnraummangel eingestuft, wodurch die Stadtverwaltung nun aktiv werden kann.
Nach Auffassung der Verwaltung kann die stark steigende Nachfrage nach Wohnraum derzeit nicht durch Neubauten gedeckt werden – dies gilt besonders für das preisgünstigere Segment. "Dem Wohnraummangel in Stade kann mit zumutbaren Mitteln in angemessener Zeit somit nicht begegnet werden, da kaum Bauland zur Verfügung steht", heißt es aus dem Rathaus. Andere zumutbare Mittel zur Abwendung des Wohnungsmangels seien nicht ersichtlich. "Im Ergebnis ist die Verwaltung daher der Meinung, dass Stade ein Wohnraummangelgebiet ist und jeglicher Leerstand bzw. die Umnutzung zu Ferienwohnungen oder Gewerbeeinheiten den Wohnungsmangel noch zusätzlich verschärft", so die offizielle Position der Stadt.
Was regelt die neue Satzung?
Im Zentrum der Satzung steht die Definition von Zweckentfremdung. Laut § 3 der Satzung liegt eine Zweckentfremdung vor, wenn Wohnraum...
- ...zu mehr als 50 Prozent für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt wird,
- ...baulich so verändert wird, dass er nicht mehr als Wohnraum nutzbar ist,
- ...länger als zwölf Wochen pro Jahr als Ferienwohnung oder Monteursunterkunft vermietet wird,
- ...länger als sechs Monate leer steht, oder
- ...ganz beseitigt wird.
Damit trifft die Regelung besonders jene Eigentümer, die Wohnungen dauerhaft auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com anbieten oder Wohnungen als reine Kapitalanlage ungenutzt lassen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die Satzung sieht allerdings auch Ausnahmen vor. So liegt keine Zweckentfremdung vor, wenn...
- ...die Wohnung bereits vor dem 1. Juli 2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt wurde,
- ...die Wohnung trotz nachweislicher Bemühungen nicht vermietet werden konnte,
- ...sie für Sanierungen oder Umbauten vorübergehend leer steht,
- ...sie als Zweitwohnung genutzt wird, oder
- ...sie mit einer anderen Wohnung zusammengelegt oder geteilt wird.
Hohes Bußgeld möglich
Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist künftig genehmigungspflichtig. Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Laut Satzung kann die Stadt bis zu 100.000 Euro Strafe verhängen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Zweckentfremdung unter bestimmten Bedingungen gegen eine Ausgleichszahlung oder durch die Bereitstellung von Ersatzwohnraum zu genehmigen. In der historischen Altstadt soll eine Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen aber auch dann untersagt werden, wenn Ersatzwohnraum geschaffen wird.
Antrag kam von der SPD
Die Diskussion um die Zweckentfremdungssatzung wird in Stade bereits seit Monaten geführt. Die SPD-Fraktion im Stader Rat hatte den Antrag im April 2024 eingebracht, der im Juni vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Seitens der Politik wird betont, dass die Stadt mit der Satzung keinen Tourismus verhindern wolle, sondern gezielt gegen den Missbrauch von Wohnraum vorgehen möchte. Stade sei eine touristisch attraktive Stadt. Aber wenn Wohnungen dauerhaft als Ferienunterkünfte genutzt werden, dann stelle dies ein Problem für den Wohnungsmarkt dar.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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