Rund 26 Mio. Euro mehr Ausgaben
Stader Kreistag beschließt Nachtragshaushalt
Das war ein klares politisches Signal: Der Kreistag des Landkreises Stade hat am Montag mit einstimmigen Voten den Nachtragshaushalt für dieses Jahr verabschiedet. Landrat Kai Seefried dankte der Politik für die einhellige Unterstützung und die konstruktiven Beratungen in den vergangenen Wochen. "Die Themen stehen sinnbildlich für die besondere Lage, in der wir uns aktuell befinden – nicht zuletzt infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine", sagte der Chef der Kreisverwaltung.
Die Sitzung begann mit einer Schweigeminute für den am 5. Mai verstorbenen Kreistagsabgeordneten Dr. Siegfried Schwarzer aus Apensen. Für ihn rückt Frauke Johanna Langen aus Harsefeld in die SPD-Fraktion nach.
Zentrale Beschlüsse fielen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt: Eine Liquiditätshilfe von bis zu 15 Millionen Euro stellt der Landkreis den Elbe Kliniken zur Verfügung. Dies ist der größte Posten bei den zusätzlichen Ausgaben, die jetzt durch den Nachtragshaushalt abgesichert wurden (Mehr dazu hier online im WOCHENBLATT). Zum Thema Kliniken-Krise hat der Kreistag außerdem einstimmig eine interfraktionell erarbeitete Resolution zur Krankenhausfinanzierung verabschiedet (siehe unten). Der Initiator der Resolution, der SPD-Politiker und Elbe-Klinken-Gesamtbetriebsratsvorsitzende Kai Holm, erklärte, dass er sich ernsthaft Sorgen um den Standort Buxtehude mache, sollten sich Bund und Land nicht zu Soforthilfen durchringen.
Rund zwölf Millionen Euro fließen in ein neues Katastrophenschutzzentrum, das in den kommenden Monaten im Stader Süden entstehen soll. Trotz der hohen zusätzlichen Ausgaben wird der Hebesatz der Kreisumlage im laufenden Jahr gesenkt – um 0,7 Punkte von 47,5 auf 46,8 Prozent. Dadurch kassiert der Landkreis knapp zwei Millionen Euro weniger von den Kommunen. Grundlage ist ein erstmals angewandtes Berechnungsmodell, das auf bestimmten Kennwerten basiert.
Möglich werden die zusätzlichen Investitionen u.a. durch höhere Zuweisungen des Landes und Haushaltsüberschüsse aus Vorjahren. Der Nachtragshaushalt mit einem Gesamtvolumen von knapp 27 Millionen Euro wird jetzt dem Niedersächsischen Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt.
Weitere Themen aus der Kreistagssitzung
• In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium wird der Landkreis über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft federführend an der Erstellung eines Standortentwicklungskonzeptes für den Chemiestandort Stade mitwirken.
• Das Budget für die Sprachmittler, die über die Arbeiterwohlfahrt organisiert werden, wird auf jährlich 68.000 Euro aufgestockt. Im Haushalt 2023 werden zusätzlich 30.900 Euro überplanmäßig bereitgestellt.
• Das niedrigschwellige Beratungsangebot für den Bereich Kita und Tagespflege wird fortgesetzt. Die beiden Stellen im Amt für Jugend und Familie sind jetzt nicht mehr befristet.
• Der Kreistag beruft drei neue Mitarbeiter aus dem Amt Rechnungsprüfung offiziell zu Prüfern nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.
• Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Unterhaltung der Kreisstraßen eingebracht, der zur weiteren Beratung in den Fachausschuss verwiesen worden ist. Das WOCHENBLATT berichtete dazu ausführlich am vergangenen Samstag:
Resolution des Stader Kreistages zur Krankenhausfinanzierung
"Das aktuelle System der Krankenhausfinanzierung ist weder infrastrukturell noch im medizinischen Bereich auskömmlich finanziert. Selbst Krankenhäuser, in denen gute Arbeit geleistet wird und die wirtschaftlich gesund sind, haben durch die Kostensteigerung Schwierigkeiten, eine dauerhafte Liquidität sicherzustellen.
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, vor einer umfassenden, strukturellen Reform zunächst ein Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser in Form eines Vorschaltgesetzes aufzusetzen, um diese umgehend finanziell zu stabilisieren. Der Kreistag schließt sich somit Forderungen u. a. der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) und NKG (Niedersächsische Krankenhausgesellschaft) an.
Über dieses Soforthilfeprogramm müssen die massiven Kostensteigerungen aufgefangen und Finanzierungslücken bei Betriebskosten geschlossen werden. Dafür unabdingbar sind Inflationsausgleiche in tatsächlicher Höhe sowie volle Übernahme von Vergütungs- und Energiekostensteigerungen. Dies gilt auch für die baulich notwendigen Veränderungen und Erweiterungen, auch hier müssen Kostensteigerungen ausgeglichen werden und können nicht zu Lasten der Kliniken oder der Träger gehen. Dieser Weg soll von einer Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen unterstützt werden.
Bei der mittelfristig geplanten Krankenhausreform sind zudem Planungskompetenzen der Länder, regionale Versorgungsbedarfe, existierende Fachkompetenzen, Spezialisierungen sowie Versorgungsqualität ausreichend zu berücksichtigen. Steigende Baukosten müssen nach Bescheiderteilung berücksichtigt werden."
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