Brandruine an der B 73
Stadt beseitigt illegalen Müll auf eigene Kosten / Zu Recht?

Für die Beseitigung des Abfalls an der Brandruine wären eigentlich der Eigentümer oder der Landkreis Stade im Rahmen einer Ersatzvornahme zuständig gewesen | Foto: lt
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lt. Stade. Kein schöner Anblick und ein großes Ärgernis für viele Anwohner ist bereits seit gut anderthalb Jahren die Brandruine an der B 73 im Stader Ortsteil Haddorf. Seitdem das damals unbewohnte Haus im Februar 2018 komplett abgebrannt war, entwickelte sich das Grundstück immer mehr zu einer kleinen illegalen Mülldeponie - der Eigentümer hatte nichts unternommen.
Nun haben Mitarbeiter der Kommunalen Betriebe Stade (KBS) im Auftrag von Bürgermeister Sönke Hartlef das Gelände mit einem Bauzaun gesichert und den Müll - mit Ausnahme des Bauschutts - zum Abfallwirtschaftszentrum gebracht, um ihn dort ordnungsgemäß zu entsorgen. Kosten laut Stadt: ca. 2.700 Euro, inklusive Personalkosten.
Auch wenn diese Summe nicht sehr hoch erscheint, handelt es sich doch um Steuergelder, die die Stadt womöglich nicht vom Eigentümer oder der zuständigen Abfallbehörde (Landkreis) erstattet bekommt. Gespräche dazu laufen derzeit mit dem Landkreis, heißt es auf WOCHENBLATT-Nachfrage.
Und während die Anwohner sich also durchaus über die hemdsärmelige Art des neuen Bürgermeisters freuen dürften, bleibt die Frage, warum der Landkreis nicht tätig geworden ist und ob die Stadt vor dem finanziellen Hintergrund nicht doch besser beraten gewesen wäre, abzuwarten anstatt aktiv zu werden.
Von Sönke Hartlef heißt es dazu, dass durch das zunehmende, illegale Abladen von Müll das Grundstück zu einer ungesetzlichen Mülldeponie zu werden drohte. Und da der weitere Zeitplan des Landkreises keine kurzfristige Abhilfe vorsah, sei ein Handeln der Stadt notwendig gewesen.
Es habe die begründete Gefahr bestanden, dass der Müll auf dem Grundstück Schädlinge anlocke. Ferner habe der Verdacht bestanden, dass von dem Abfall, der zu großen Teilen auch aus Sondermüll bestanden habe, spätestens bei dessen Zersetzung und Vergasung gesundheitsschädliche Dämpfe, Gase sowie weitere Immissionen ausgegangen wären, so der Bürgermeister.
Der Landkreis als zuständige Abfallbehörde sei über die Maßnahme im Vorfeld informiert worden. Doch warum hatte der Landkreis bisher nicht gehandelt?
Dazu sagt Kreisbaurätin Madeleine Pönitz, dass mit dem Eigentümer der Brandruine seit Juli 2018 regelmäßiger schriftlicher Kontakt bestehe und es auch schon persönliche Gespräche gegeben habe, um ihn zur Entsorgung des Abfalls sowie des Bauschutts zu bewegen. Leider ohne Erfolg.
Mitte 2019 sei daraufhin eine so genannte Beseitigungsverfügung gegen den Eigentümer erlassen worden, so Pönitz. Würde der Landkreis im Rahmen einer Ersatzvornahme tätig werden, müssten die Kosten der kompletten Entsorgung möglicherweise aus Steuergeldern gedeckt werden. Deshalb sei dem Landkreis daran gelegen gewesen, den Eigentümer selbst zum Handeln zu bewegen - zum Schutz der Steuerzahler. Derzeit werde eine Ersatzvornahme zur Beseitigung des verbliebenen Bauschutts vorbereitet. Vorher müsse dieser, da es sich dabei um Sonderabfall handele, aber begutachtet werden.
Pönitz schätzt die Kosten für die Entsorgung des auf dem Grundstück verbliebenen Bauschutts auf rund 35.000 Euro. Sollte der Eigentümer die Rechnung nicht begleichen, bestünde die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung, bzw. einer Versteigerung des Grundstücks.
Sobald der verbliebene Bauschutt weg ist, endet auch die Zuständigkeit des Landkreises. Die Ruine (Keller, Zwischendecke und stehende Außenwände) seien rechtlich gesehen kein Abfall. Eine Beseitigung der Ruine müsste von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verfügt werden. Das sei in diesem Fall die Hansestadt Stade.
Der Landkreis sei dagegen weiter an den abfallrechtlichen Verstößen auf dem Grundstück dran. Rund einem Dutzend Anzeigen wegen des illegalen Abladens von Müll sei bereits nachgegangen worden. In drei Fällen konnten Bußgeldbescheide gegen die Verursacher erlassen werden, in zwei Fällen gehe das Ganze vor Gericht.

Redakteur:

Lena Stehr

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