Richter erklärten B-Plan für unwirksam
Stopp der Stader Surfpark-Pläne: Stimmen zum Gerichtsurteil
Nach diesem Urteil sind die Surfpark-Pläne in Stade weiter auf Eis gelegt: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in der vergangenen Woche den Bebauungsplan der Hansestadt Stade für das Surfpark-Gelände und ein angrenzendes Gewerbegebiet für unwirksam erklärt (der Bericht über das Urteil ist hier nachzulesen). Die Stadt hatte bereits in einem ersten Statement angekündigt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und die Kritikpunkte des Gerichts abzuarbeiten, um einen neuen Bebauungsplan aufstellen zu können. Inzwischen haben das WOCHENBLATT weitere Stellungnahmen erreicht. Die Redaktion veröffentlicht sie hier online:
BUND Niedersachsen
„Der BUND begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Es dient dem Schutz de Landschaft vor weiterer Versiegelung und stärkt unsere Position zu einer dringend notwendigen Reduktion unseres Flächenverbrauchs. Auch wenn das Gericht seine Entscheidung primär nicht auf Natur- und Artenschutz begründet hat, so hat er doch die zahlreichen Fehler in der Abwägung für andere Belange, die vom BUND auch vorgetragen wurden, als so gravierend angesehen, dass der B-Plan keine Rechtswirksamkeit entfalten kann“, erklärt BUND-Landesgeschäftsführerin Dr. Tonja Mannstedt.
Heiner Baumgarten, Kreisvorsitzender des BUND Stade, ergänzt: „Wir begrüßen, dass der 1. Senat des OVG auch die Beschwerden der Stadt und des Investors abgewiesen hat, so dass auch der vom Verwaltungsgericht Stade angeordnete Baustopp weiter bestehen bleibt. Der Gewerbe- und Surfpark wäre in der freien Kulturlandschaft als Fremdkörper erschienen und das Landschaftsbild nachhaltig geschädigt.“
Bürgerinitiative "Surfpark - nein danke!"
Prof. Dr. Bernd Hohendorff, einer der Sprecher der Bürgerinitiative, hat sich nach dem urteil ein paar persönliche Gedanken gemacht:
Ende Oktober 2021 hätten sich auf gemeinsame Initiative von ihm und Tristan Jorde im Güldenstern Casino 18 Personen zusammengefunden, die im Kern bis zum heutigen Tag als Bürgerinitiative "Surfpark - nein danke!!!" zusammen einen großen Widerstand in der Stader Bevölkerung gegen das Projekt mobilisiert haben, berichtet Hohendorff. Die vier Umweltverbände BUND, Nabu, AUN und GNU sowie alle Anrainerlandwirte schlossen sich dem Widerstand an.
"Trotz unserer berechtigten Kritik wurden wir von der Stadtverwaltung und von der Politik weder ernst genommen noch gebührend angehört", moniert Hohendorff. Er verweist darauf, dass man bereits im Januar 2022 auf die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans hingewiesen habe. Grund sei die Unvereinbarkeit mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP). Die Hinweise der BI seien von der Verwaltung und Politik "eher belächelt und ignoriert" worden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom April sowie die Entscheidung des OVG Lüneburg würden nun bestätigen, was die Bürgerinitiative seit drei Jahren immer wieder vorgetragen habe.
"Ich finde es bedenklich, wie sich die Stader Verwaltung und Politik einerseits vom vermeintlich großen Geld von Investoren blenden lassen und sich andererseits sicher wähnen, sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können. Erfreulicherweise wurden sie vom OVG Lüneburg eines anderen belehrt", meint Hohendorff. Sein persönliches Fazit: "Beharrliches Engagement von einfachen Bürgerinnen und Bürgern kann belohnt werden, bedauerlicherweise offensichtlich nur über den beschwerlichen und teuren Rechtsweg."
Lesen Sie hier alle bisherigen Artikel zum Thema Surfpark StadeSPD-Fraktion im Stader Rat
Der Fraktionsvorsitzende Kai Holm nimmt wie folgt Stellung:
"Die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Stade ist erfreut, dass das OVG Lüneburg in Sachen Surfpark-Projekt nun zu diversen Kritiken Klarheit geschaffen hat. Zuerst ist festzustellen, dass Stand heute sämtliche naturschutzrechtlichen Einwände der Klagenden gerichtlich festgestellt keine Relevanz haben, ja substanzlos sind. Wer sich einmal den bislang tristen Acker angeschaut hat, ist von dieser OVG-Einschätzung keineswegs überrascht. Damit wäre das Verfahren des klageführenden BUND angesichts seiner Aufgaben eigentlich erledigt. Zwei monierte Dinge, Landschaftsbild sowie der redaktionelle Fehler 'Ausschluss Bordelle', sind einfach und kurzfristig korrigierbar. Bleibt am Ende der Punkt 'Unverträglichkeit zum Regionalen Raumordungsprogramm'. Daran muss in Kooperation mit dem Landkreis gearbeitet werden.
Nun frohlocken die Surfpark-Gegner öffentlich, dass durch die aus ihrer Sicht immense Dauer einer Korrektur das Projekt erledigt sei. Hier fällt die Maske: Es geht einzig darum, solange Sand ins Getriebe zu streuen, bis Projektentwickler, Stadtverwaltung und Politik entnervt aufgeben. Verhinderungsklagen um jeden Preis, da gibt es sogar Jubel, dass ein Surfpark vielleicht gestoppt wird und stattdessen zulässige Großindustrieanlagen entstehen könnten. Welch ein Pyrrhussieg gerade für den BUND. Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion sei versichert, dass wir weiterhin zum Surfpark-Projekt stehen und aktiv daran mitarbeiten werden, eine Realisierung zu ermöglichen. Die von den Kritikern eingewandten Hauptargumente sind widerlegt, der Rest wird sich nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe finden. Landauf, landab routinemäßig Klagen gegen jegliche Neuerungen und Projekte sind zulässig, lähmen jedoch Fortschritt, Gerichte und letzten Endes Investorentätigkeit."
Linke-Fraktion im Stader Rat
Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden Tristan Jorde:
"Die Linke-Fraktion im Stader Stadtrat begrüßt das Urteil des OVG Lüneburg zur Aufhebung des Bebauungsplans zum Surfpark Stade. Die großen Anstrengungen zahlreicher Staderinnen und Stader in der Bürgerinitiative gegen den Surfpark Stade über mehrere Jahre und auch die zahlreichen Anfragen und Anträge unserer Fraktion zu den eklatanten Mängeln dieses Projekts - und das gegen den ruppig vorgetragenen Gegenwind aus Verwaltung und von den meisten Ratsmitgliedern - haben nun obergerichtlich Erfolg gezeigt. Wir freuen uns, dass dieses sinnlose und umweltschädigende Projekt nun gestoppt wird, auch wenn die Stadt sich in ihrer ersten Reaktion als unbelehrbar zeigt."
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