STRABS ist weg - Grundsteuer steigt?
Neue Regelung für Stade noch nicht in Sicht
jd. Stade. Die Straßenausbaubeitrags-Satzung (STRABS) ist in Stade seit vier Monaten Geschichte. Doch eine Nachfolgeregelung mit jährlich zu zahlenden Beiträgen, wie sie laut Ratsbeschluss spätestens mit Beginn des Jahres 2020 eingeführt werden soll, ist noch längst nicht in Sicht. Nach einer Info-Veranstaltung für die Ratsmitglieder zum Thema wiederkehrende Beiträge herrschte nach WOCHENBLATT-Informationen quer durch die Parteien Ernüchterung: Ein Experte machte deutlich, dass es in der Praxis offenbar gar nicht so einfach ist, dieses System umzusetzen. Bürgermeisterin Silvia Nieber (SPD) erklärte auf Nachfrage, dass die Politiker Ende Februar intensiver darüber beraten wollen.
"Die Verwaltung wird beauftragt, ein rechtssicheres System zur Erhebung wiederkehrender Beiträge zur Refinanzierung des Bürgeranteils an den Straßenausbaukosten zu entwickeln." - So lautet der Beschluss des Rates von Ende September. Vorausgegangen war eine monatelange Debatte über die Abschaffung der STRABS, die oftmals eher polemisch als sachlich geführt wurde. Mit dem Ratsvotum gegen die STRABS in Stade schien Ruhe eingekehrt zu sein.
Doch ausgestanden ist die Sache noch lange nicht: Wenn sich die geplante Erhebung wiederkehrender Beiträge als nicht praktikabel erweist - vor allem die dafür erforderliche Schaffung sogenannter Abrechnungsgebiete soll problematisch sein -, müssen die Politiker darüber beraten, was stattdessen kommt. Eine Option wäre, es beim jetzigen Status quo zu belassen und die Finanzierung künftiger Straßensanierungen komplett aus dem Stadtsäckel zu begleichen. Doch ein Verzicht auf jegliche Refinanzierung hätte eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts und einen weiteren Sanierungsstau zur Folge.
Alternativ könnte an der Steuerschraube gedreht werden: "Wenn wir den einfachsten Weg gehen wollen, dann wickeln wir die Finanzierung über die Erhöhung der Grundsteuern ab", sagt Nieber. "Das wäre aus jetziger Sicht die simpelste Lösung." Gehe man von den bisherigen Kalkulationen aus, wäre eine Anhebung des Satzes von 420 auf 480 Prozent denkbar. Allerdings bleibe hier abzuwarten, wie künftig die Bemessung der Grundstückswerte erfolge, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung gekippt habe. Der Bund müsse bis Jahresende eine Neuregelung präsentieren.
Ihr sei klar, dass durch die Erhöhung auch die Mieten steigen werden, so Nieber. Das würden viele Bürger sicher als ungerecht empfinden. "Aber was sollen diejenigen Hausbesitzer sagen, die in der Vergangenheit Straßenausbaubeiträge zahlen mussten?", meint Nieber und wird fast philosophisch: "Was ist schon gerecht? Und wie will ich bei solch einem komplexen Thema den Begriff Gerechtigkeit definieren?"
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