Verwaltungsgericht bestätigt Eingang von Klage gegen das Ergebnis der Stichwahl
Wird die Bürgermeisterwahl in Stade wiederholt?

Zu früh gejubelt bei der CDU? Womöglich muss die Wahl annuliert werden   | Foto: jd
  • Zu früh gejubelt bei der CDU? Womöglich muss die Wahl annuliert werden
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jd. Stade. Die Stader Bürgermeisterwahl hat ein juristisches Nachspiel. Möglicherweise könnte die Wahl des neuen Bürgermeisters Sönke Hartlef (CDU) für ungültig erklärt werden. Das Verwaltungsgericht Stade bestätigte auf WOCHENBLATT-Nachfrage, dass dort die Klage eines Stader Bürgers eingegangen ist. Die Klage richtet sich gegen den Rat der Stadt Stade. Der Rat wurde vom Gericht aufgefordert, bis Anfang September eine Klageerwiderung einzureichen. Aufschiebende Wirkung hat das Verfahren nicht. Hartlef wird in genau zwei Wochen, am 14. September, sein neues Amt antreten.

Sollte die Klage allerdings Erfolg haben, müsste Hartlef mit einer denkbar kurzen Amtszeit rechnen. Dann müssten die Stader in diesem Jahr noch einmal den Gang zur Wahlurne antreten. "In der Klage geht es darum, dass die Zulässigkeit der Stichwahl gerichtlich überprüft wird", sagt der Sprecher des Verwaltungsgerichts Stade, Richter Richard Wermes.

Nach WOCHENBLATT-Informationen moniert der Kläger zwei Punkte: Erstens soll die Stadt unter Betreuung stehenden Menschen keine Möglichkeit gegeben haben, zu wählen. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April dieses Jahres steht diesen Personen aber das Wahlrecht seit der Europawahl am 26. Mai zu. An diesem Tag fand auch die erste Runde der Stader Bürgermeisterwahl statt.

Zweitens konnten offenbar nicht alle Wähler, die für den ersten Wahltag Briefwahl beantragt hatten, bei der Stichwahl ihr Wahlrecht ausüben. Wer sich vorab die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl im Rathaus abholen wollte, soll abgewiesen worden sein - diese würden zugeschickt. Für zahlreiche Wähler soll die Zusendung per Post aber zu spät erfolgt sein. Viele weilten dann bereits im Urlaub. Andererseits, so kritisiert der Kläger, sei es möglich gewesen, einfach Briefwahlunterlagen per Mausklick über die Homepage der Stadt zu ordern, ohne sich weiter legitimieren zu müssen.

Auf der Tagesordnung der Ratssitzung am kommenden Montag steht das Thema nicht. Wie das WOCHENBLATT in Erfahrung bringen konnte, soll sich der Rat erst auf seiner Sitzung am 30. September mit der Wahlanfechtung befassen.

• Mehr dazu in der WOCHENBLATT-Ausgabe am kommenden Mittwoch.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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