Ausnahme für Grundschüler
Ab sofort an den Schulen im Landkreis Stade: Maskenpflicht im Unterricht
+++ UPDATE VOM MITTWOCH, 4. November: Aktuell liegt der offizielle Inzidenzwert für den Landkreis Stade wieder unter 50. Das Land gibt ihn derzeit mit 49,9 an. Ausschließlich nach diesem Wert haben sich die Landkreise gemäß der Corona-Verordnung zu richten. +++
jd. Stade. Ab sofort gilt an allen Schulen im Landkreis Stade für Schüler ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss auch während des gesamten Unterrichts getragen werden. Ausgenommen von dieser Pflicht bleiben Grundschüler.
Grund für die Maskenpflicht ist der Anstieg des Inzidenzwertes: Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Stade liegt aktuell bei 56,2. Ab einem Wert von 50 gilt die Maskenpflicht an Schulen. Das sieht die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zwingend vor. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Personen sich innerhalb der vergangenen Tage neu infiziert haben - bezogen auf 100.000 Einwohner.
Weil der Inzidenzwert über 50 liegt, muss auch auf bestimmten Plätzen und Straßen in den Kommunen des Landkreises ab sofort eine Maske getragen werden. Mehr dazu lesen sie hier.
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