Wohngeldreform: Mehr Rentner profitieren
Anspruch auf Wohngeld

Auch Seniorinnen und Senioren sowie Menschen in Pflegeeinrichtungen können Anspruch auf Wohngeld haben, darauf machte Susanne Dalüge von der Wohngeldbehörde des Landkreises Stade (3. v. re.) beim jüngsten Arbeitskreis der Seniorenvertretungen und -beratungsstellen aufmerksam. | Foto: Landkreis Stade
  • Auch Seniorinnen und Senioren sowie Menschen in Pflegeeinrichtungen können Anspruch auf Wohngeld haben, darauf machte Susanne Dalüge von der Wohngeldbehörde des Landkreises Stade (3. v. re.) beim jüngsten Arbeitskreis der Seniorenvertretungen und -beratungsstellen aufmerksam.
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Durch die Reform des Wohngeldes haben seit Anfang des Jahres mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Dies gilt auch für Rentnerinnen und Rentner sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen. Darauf wurde im Arbeitskreis der Seniorenvertretungen und -beratungsstellen im Landkreis Stade in seiner jüngsten Sitzung aufmerksam gemacht. Eingeladen hatte der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Stade. Ziel der Treffen ist es, die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteure in der Seniorenarbeit zu vernetzen und zu informieren. Diesmal stand unter anderem die Wohngeld-Reform auf der Tagesordnung. Denn laut Schätzungen haben bundesweit rund 700.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Anspruch auf Wohngeld. Dieses ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Außerdem erhöht sich durch das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz dessen Höhe.

Da bei der Berechnung des Wohngeldes nun eine dauerhafte pauschale Heizkosten- und Klimakomponente berücksichtigt wird, lohnt es sich für viele Personen einen neuen Antrag oder erstmalig einen Antrag zu stellen, so Susanne Dalüge von der Wohngeldbehörde des Landkreises Stade während der Arbeitskreissitzung: „Auch für Eigenheimbesitzer, die keine Kredite mehr abzuzahlen haben, könnte sich ein Wohngeldanspruch ergeben.“ Wohngeld wird allerdings nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld beziehen, weil bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Für die Berechnung des Wohngeldes spielt außerdem das Einkommen eine Rolle. Für Seniorinnen und Senioren gibt es aber wichtige Freibeträge: Zum Beispiel bei einem Grad der Behinderung von 100 oder ab einem Pflegegrad 2 bleiben bestimmte Beträge von Einkommen anrechnungsfrei. Dies gilt auch für Personen, die die Grundrentenzeiten erfüllen – auch hier bleibt ein Betrag vom Einkommen unberücksichtigt. „Generelle Zahlen, ab welchem Einkommen ein Anspruch auf Wohngeld besteht, lassen sich aber nicht angeben“, betont Susanne Dalüge.

Im Landkreis Stade gibt es insgesamt vier Wohngeldbehörden, oftmals Wohngeldstellen genannt: in den Hansestädten Stade und Buxtehude sowie in der Samtgemeinde Harsefeld. Personen der anderen Kommunen wenden sich diesbezüglich an den Landkreis Stade. Weitere Informationen zum Wohngeld gibt es online beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadtwohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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