Dringender Appell an die Bürger
Hochansteckende Seuche: Auch dem Landkreis Stade droht Gefahr
Der Landkreis Stade gibt erneut eine Warnung vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) heraus. Das heimtückische Virus breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Kürzlich wurde es in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz zum ersten Mal nachgewiesen. Das Amt Veterinärwesen des Landkreises ruft zur Vorsicht auf. Der Appell richtet sich nicht nur Schweinehalter. Alle Bürger können einen Beitrag leisten, die Schweinepest einzudämmen.
Veterinäramt gibt Warnung heraus
„Die hochansteckende Seuche ist für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich und verursacht großes Tierleid“, sagt die Amtsleiterin Dr. Sibylle Witthöft. Außerdem sei der dadurch verursachte wirtschaftliche Schaden enorm. Es müsse jetzt alles darangesetzt werden, um die Tierseuche von den Schweineställen in der Region fernzuhalten, so Witthöft. Dazu müssen alle Halter von Schweinen die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Das gilt auch für Besitzer von „Minipigs“. „Es kann jeden Tag auch zu einem Ausbruch im Landkreis Stade kommen“, warnt die Tierärztin.
Vor vier Jahren erstmals in Deutschland nachgewiesen
Im September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmals in Deutschland – in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen – bei Wildschweinen nachgewiesen. Seitdem breitet sie sich in der Wildschweinpopulation aus. Vereinzelt waren auch Haltungen von Hausschweinen betroffen, wie etwa ein großer Mastbetrieb im Landkreis Rostock. In Niedersachsen war die Seuche zum ersten Mal im Juli 2022 im Landkreis Emsland in einem Betrieb mit Schweinehaltung ausgebrochen. Dabei konnte trotz intensiver Untersuchungen nicht geklärt werden, auf welchen Wegen das Virus in den Betrieb getragen wurde. Nach den ersten ASP-Nachwiesen in Hessen (Juni) und Rheinland-Pfalz (Anfang Juli) wird auch in Niedersachsen vor einer erneuten Einschleppung beziehungsweise Ausbreitung der Seuche gewarnt.
Für Menschen sowie für alle Haus- und Wildtiere außer Schweinen ist die ASP ungefährlich. Doch für die Schweinehaltung stellt sie eine große Bedrohung dar. Auf die ersten Ausbrüche bei Wildschweinen folgte die Verschleppung in Nutztierbestände. Seither wird bundesweit intensiv an Präventionsmaßnahmen gearbeitet. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, werden in den betroffenen Gebieten Sperrzonen ausgerufen, Handelsbeschränkungen erlassen und bisweilen sogar Zäune aufgestellt, die potenziell infizierte Tiere am Verlassen eines bestimmten Areals hindern sollen.
Schweine haltende Betriebe müssen insbesondere folgende Punkte beachten:
1. Darauf achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird (zum Beispiel durch Kleidung und Schuhe). Bekleidung, die im Stall getragen wird, darf nicht außerhalb des Stalls und Straßenkleidung darf nicht im Stall getragen werden.
2. Kein Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten oder ähnlichem Futter sowie Einstreu aus infizierten Zonen beziehungsweise Sperrzonen.
3. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, müssen die Gefahren einer Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Schuhe, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.
Lebensmittelreste nicht achtlos wegwerfen
"Bei den letzten ASP-Ausbrüchen handelte es sich um sogenannte Punkteinträge des Virus", erläutert Witthöft. Das heißt, dass eine Weiterverbreitung der Seuche aus vorherigen Fällen sehr unwahrscheinlich ist und das Virus gewissermaßen aus heiterem Himmel in die Schweinehaltungen gelangt ist. Hier kommt als Ursache menschliches Fehlverhalten in Betracht. So kann das ASP-Virus in fleischhaltigen Lebensmitteln vorhanden sein. Werden diese achtlos in der Natur entsorgt, können sie von Wildschweinen gefressen werden, sodass diese Tiere erkranken. Daher der Appell an alle Bürger: insbesondere Fleisch- und Wurstreste müssen unbedingt in geschlossenen Abfallbehältern entsorgt werden.
Gleichzeitig muss eine Ausbreitung des Virus in die Wildschweinpopulationen möglichst frühzeitig erkannt werden. Hierzu ist es unerlässlich, dass tot aufgefundene Wildschweine unverzüglich beim Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Rufnummer 04141 - 123931 gemeldet werden.
Weitere Informationen zur ASP sind auch online zu finden: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.