Nur noch bis 3. September Erstimpfungen im Stader Impfzentrum
Inzidenz im Kreis Stade über 35, doch noch greift die 3G-Regel nicht
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jd. Stade. Impfen schützt: Wie am vergangenen Samstag vom WOCHENBLATT berichtet, mussten in den Elbe Kliniken in den zurückliegenden Wochen nur noch Patienten mit COVID-19 behandelt werden, die ungeimpft waren. Es ist offenbar das eingetreten, was die Ärzte und Wissenschaftler vermutet haben: Sofern jemand nicht an einer schweren Grund- bzw. Vorerkrankung leidet, haben Geimpfte einen deutlich milderen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion.
Allerdings schließt sich allmählich das Zeitfenster für die Erstimpfungen durch das Team des Stader Impfzentrums. Im Impfzentrum selbst erfolgen nur noch bis einschließlich Freitag, 3. September, Erstimpfungen mit BionTech. Bis zur endgültigen Schließung des Impfzentrums am 24.September wird von BionTech dann nur noch der zweite Piks verabreicht. Eine Einmal-Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson ist bis dahin aber ebenfalls noch möglich. Das Stader Impfzentrum hat montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr geöffnet.
Im Landkreis Stade liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am heutigen Mittwoch, 25. August, den sechsten Tag in Folge über 35. Aktuell beträgt sie 36,2. Nach der alten Corona-Verordnung müssten jetzt weitere Beschränkungen in Kraft treten. Doch seit heute gilt eine neue Verordnung, die weitestgehend auf der sogenannten 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) basiert. Demnach greift ab einer Inzidenz von mehr als 35 die erste von drei Warnstufen - aber nur, wenn mindestens zwei von drei sogenannten Leitindikatoren erfüllt ist. Diese Leitindikatoren sind einmal der Inzidenzwert und jetzt zusätzlich die Hospitalisierung (Zahl der Corona-Patienten im Krankenhaus) sowie die Belegung der Intensivbetten durch COVID-19-Erkrankte. Da bei den zwei Klinik-Indikatoren bisher keine Grenzwerte überschritten sind, greift die 3G-Regel derzeit noch nicht im Landkreis Stade.
In den vergangenen Tagen kratzte der Landkreis Stade bei der Inzidenz aber bereits an der 50er-Marke. Diese stellt in Niedersachsen einen zusätzlichen Grenzwert dar: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage über 50, muss die die 3G-Regel in Kraft treten, unabhängig von den anderen Leitindikatoren. Dann dürfen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, Gaststätten und Restaurants nur noch betreten, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das Gleiche gilt für Frisörgeschäfte und andere körpernahe Dienstleistungen wie Physiotherapie und Fußpflege.
Mit Stand vom Mittwoch, 25. August, gibt es im Landkreis 136 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Ein Großteil der Neuinfektionen ist weiterhin auf Urlaubsrückkehrer zurückzuführen. Die meisten Infektionen weist wie immer Stade auf (46), gefolgt von Buxtehude (36) und der Samtgemeinde Lühe (10). Lokale Infektionsschwerpunkte gibt es nach Auskunft von Kreis-Dezernentin Nicole Streitz nicht.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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