Private Treffen bis 25 Personen möglich: Ab heute (19. Juli) wird gelockert
Nur noch "geringes Infektionsgeschehen" im Landkreis Stade
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jd. Stade. Jetzt kann sich der Landkreis Stade "locker" machen: Ab dem heutigen Montag, 19. Juli, gelten gelockerte Corona-Regeln. Der Landkreis gilt nach dem Corona-Stufenplan des Landes jetzt offiziell als Region mit "geringem Infektionsgeschehen". Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit einer Woche unter dem Grenzwert von zehn. Aktuell wird eine Inzidenz von 4,9 gemeldet.
Anderswo steigen die Inzidenzwerte indes wieder. In Niedersachsen liegt der Wert bei 10,3. Mittlerweile hat rund die Hälfte der niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte die Marke von zehn wieder überschritten.
Im Landkreis Stade greifen ab sofort die Corona-Lockerungen. Dazu zählen folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen:
- Drinnen: Zusammenkünfte bis 25 Personen
- Draußen: Zusammenkünfte bis 50 Personen
- plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie vollständig geimpfte und genesene Personen
Feiern:
- in Gastronomie sowie privat ohne zahlenmäßigen Beschränkung möglich
- ohne Maske und Abstandspflicht
- ab 25 (drinnen) bzw. 50 (draußen) Personen ist ein Test notwendig
Handel:
- Maskenpflicht in Geschäften
Gastronomie:
- Maskenpflicht innen, sofern man nicht am Platz sitzt
- Clubs und Diskotheken – mit Test, aber ohne Maske/Abstand
Tourismus/Freizeit:
- Bei Urlaub in Niedersachsen mit Übernachtung – Test nur bei Anreise
- Alle Formen von Schwimmbädern sowie Saunen geöffnet
- Touristische Aktivitäten (z.B. Schiffs- und Kutschfahrten etc.) oder Einrichtungen (Zoos, Freizeitparks etc.) in der Regel mit Maskenpflicht im Innenbereich – bitte jeweiliges Hygienekonzept beachten
- Kinos, Theater, Konzerthäuser geöffnet – in der Regel Maskenpflicht im Innenbereich, sofern man nicht am Sitzplatz ist
- Stadt- und Naturführungen – ohne Maske
Schule:
- Szenario A (Präsenzunterricht)
- Maske in gekennzeichneten Bereich
- Zweimal wöchentlich Test
Kita/Hort/Krippe:
- Szenario A (keine Gruppenbeschränkung)
- Freiwillige Testung für Kinder über 3 Jahre
Sport:
- Kontakt- wie auch Individualsport möglich, Duschen und Umkleide geöffnet
- Fitnessstudios etc. geöffnet
Körpernahe Dienstleistungen (incl. Prostitution):
- Zulässig, mit Maskenpflicht
- Abstands- und Hygieneregel sind weiter zu beachten. Sofern eine Maskenpflicht besteht, ist eine medizinische Maske (OP- oder FFP2) zu nutzen.
Zu den Lockerungen erklärt Landrat Michael Roesberg: „Das ist eine gute Nachricht für alle. Trotzdem die große Bitte: Halten Sie die bestehenden Vorsorgeregeln ein, damit die aggressiveren Corona-Varianten nicht weiter um sich greifen.“
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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