Anfang Oktober geht es vor Gericht
Baustopp für den Stader Surfpark bis zum Herbst
Mit dem vom Verwaltungsgericht (VG) Stade verhängten Baustopp für den Surfpark Stade will sich die Stadt nicht abfinden. Die Verwaltung hat gegen den Beschluss des Stader Gerichtes Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingelegt. Dort ist bereits das Hauptverfahren aufgrund einer Normenkontrollklage der Umweltschutzorganisation BUND anhängig. Vom OVG Lüneburg wurde nun ein Termin für eine mündliche Verhandlung anberaumt - und zwar erst am 2. Oktober. Bis dahin bleibt der vom VG Stade verfügte Baustopp bestehen. Der Verhandlungstermin vor dem OVG Lüneburg gilt sowohl für das Beschwerdeverfahren als auch für das Hauptverfahren.
Die Stadt hatte die Hamburger Anwaltskanzlei "Köchling und Krahnefeld" beauftragt, Beschwerde einzureichen. Die Fachanwälte, die u.a. auf Umwelt- und Naturschutzrecht sowie öffentliches Bau- und Planungsrecht spezialisiert sind, vertreten Stade auch im Normenkontrollverfahren. Die Politik signalisierte weitgehend Unterstützung. Nur die Linken hatten den Antrag gestellt, dass die Stadt auf eine Beschwerde verzichtet.
Auswirkungen auf künftige Bauleitplanung
Das Verwaltungsgericht Stade hatte Ende April den Bebauungsplan und die darauf basierende Baugenehmigung für rechtswidrig erklärt (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach). Als Begründung wurde u.a. angeführt, dass die vorgesehenen Maßnahmen zum Artenschutz nicht ausreichend und Klimaschutz-Aspekte nicht angemessen berücksichtigt worden seien. Die Stadt hält diese Sichtweise des Gerichts für unzutreffend. Zudem - so die Kritik aus dem Stader Rathaus - erhebe das Verwaltungsgericht Anforderungen, "die so bisher – soweit ersichtlich – kein deutsches Gericht für die Bauleitplanung aufgestellt hat".
Damit hätte der Beschluss über das konkrete Vorhaben hinaus erhebliche Auswirkungen auf künftige kommunale Bauleitplanungen, so die Argumentation im Stader Rathaus. Ferne habe das Gericht es versäumt, dahingehend eine Prüfung vorzunehmen, ob die unterstellten Fehler im Planverfahren überhaupt Auswirkungen auf das Ergebnis der Planungen gehabt hätten. Sollte das nicht der Fall sein, wäre wohl der B-Plan nicht zu beanstanden gewesen.
Die rechtliche Einschätzung der Stadt ist das Ergebnis einer Prüfung der Urteilsbegründung durch die Hausjuristen im Stader Rathaus. Laut Mitteilung der Stadt hat auch der Projektierer Jan Podbielski mit seiner Firma SPN Projekt GmbH angekündigt, gegen die Entscheidung des Stader Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen. Podbielski ist bei dem Gerichtsverfahren sogenannter Beigeladener.
BUND ist zuversichtlich
“Wir sehen dieser Verhandlung zuversichtlich entgegen, denn gerade hat das OVG Lüneburg in einem anderen Verfahren mit vergleichbaren Argumenten zum Artenschutz und Klimaschutz die Rechtswidrigkeit einer Genehmigung festgestellt", sagt Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Stade. Manche Behörden würden sich leider immer noch einen “schlanken Fuß” machen, wenn es um die Belange von Klima und Artenschutz gehe.
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