Projektierer hält Baubeginn offen
BUND will Baustopp für Stader Surfpark notfalls erzwingen
Der Bebauungsplan für den Surfpark in Stade ist seit mehr als einem halben Jahr rechtskräftig. Auch Baugenehmigungen für einige Bereiche der Freizeitanlage wurden seitens der Hansestadt Stade erteilt. Doch passiert ist auf der Ackerfläche am südlichen Stadtrand bisher nichts. Wenn es nach den Surfpark-Gegnern geht, soll es auch so bleiben. Sie gehen gerichtlich gegen die Pläne vor. Ihre Entschlossenheit, die Wassersportanlage zu verhindern, haben sie jetzt erneut in einer Presseerklärung bekräftigt. Da der Gang vor das Gericht vorerst keine aufschiebende Wirkung hat, könnte jederzeit mit den Bauarbeiten begonnen werden. Doch es steht weiter in den Sternen, wann die Bagger anrollen. Projektierer Jan Podbielski hält sich bedeckt.
Projektierer hält sich zurück
"Unsere Pläne haben sich nicht wesentlich geändert. Einen genauen Terminplan hinsichtlich der Eröffnung geben wir bei Baustart bekannt", erklärt Podbielski auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Für den Baubeginn würden die Vorbereitungen laufen. Bereits im Frühjahr hatte Podbielski Vermutungen widersprochen, dass das Vorhaben aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und gestiegener Kosten vorerst nicht realisiert wird.
Hier finden Sie alle Artikel zum Thema Surfpark in StadeNach dem bisherigen Zeitplan sollte der Surfpark bereits 2024 in den Probelauf gehen und im Folgejahr den regulären Betrieb aufnehmen. Ob Projektierer und Investoren jetzt womöglich den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten wollen, bleibt Spekulation. Würden sie jetzt mit dem Bau des Surfparks loslegen, hätten sie das Risiko zu tragen. Denn die Surfpark-Gegner könnten vor Gericht einen (vorläufigen) Baustopp erwirken. Zu diesem Thema will Podbielski aber keine Stellung beziehen: "Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir uns zu rechtlichen Themen nicht äußern."
Stadt lehnt Widerspruch ab
Das von den Surfpark-Gegnern angestrengte Verfahren richtet sich nicht direkt gegen den Projektierer, sondern gegen die Stadt. Bereits im März hat der BUND in Abstimmung mit Unterstützung der Bürgerinitiative "Surfpark - nein danke" und örtlicher Landwirte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einen Normenkontrollantrag gegen den vom Rat verabschiedeten B-Plan eingereicht. Gegen die bereits erteilte Baugenehmigung wurde Widerspruch eingelegt. Diesen Widerspruch hat die Stadt abgelehnt. Der BUND kann nun den Rechtsweg beschreiten und dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Dabei besteht die Möglichkeit, einen Eilantrag zu stellen, um die Baugenehmigung außer Vollzug zu setzen. Das Gleiche gilt für das Normenkontrollverfahren, das beim OVG Lüneburg anhängig ist. Auch in diesem Fall wäre ein Eilverfahren möglich, um Baumaßnahmen (vorerst) zu stoppen.
BUND kritisiert die Stader Politik
Der BUND geht in seiner Presseerklärung hart mit der Stader Politik ins Gericht: "Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass der Rat der Stadt mit dem Beschluss zum Bebauungsplan gegen seinen Grundsatzbeschluss vom 30. September 2019 zum Klimaschutz handelt." Laut Grundsatzbeschluss sollen "die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen" berücksichtigt und Lösungen bevorzugt werden, "die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken".
"Wir erwarten, dass die Stadt Stade keine weiteren Baugenehmigungen oder Vorbescheide ausstellt und der Investor nicht vor der Entscheidung des OVG Lüneburg mit vorbereitenden Baumaßnahmen beginnt", erklärt der BUND-Kreisvorsitzende Heiner Baumgarten. Das Verfahren beim OVG Lüneburg wird nach seiner Einschätzung einige Monate in Anspruch nehmen. Baumgarten stellt unmissverständlich klar: "Sollten bis zur Gerichtsentscheidung Baumaßnahmen beginnen, würden wir geeignete Schritte für einen Baustopp einleiten."
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