Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt
BUND will vorläufigen Baustopp für Stader Surfpark einklagen
Im Dezember erfolgte der Baustart für den umstrittenen Surfpark Stade. Bagger rückten auf dem Gelände an der Kreisstraße 30 an, um die ersten Erdarbeiten im Bereich des geplanten Surfbeckens vorzunehmen. Gegen den Beginn der Bauarbeiten geht der BUND nun juristisch vor. Die Umweltschutzorganisation hat beim Verwaltungsgericht (VG) Stade einen sogenannten einstweiligen Rechtsschutzantrag gestellt. Damit soll erreicht werden, dass die Stader Verwaltungsrichter einen vorläufigen Baustopp verhängen - bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg.
Widerstand gegen das "Surfgarten"-Projekt
Der Antrag beim VG Stade sei zur Sicherung der eigenen Rechtsposition gestellt worden, so der Stader BUND-Kreisvorsitzende Heiner Baumgarten. Es sei noch einmal umfangreich dargelegt worden, wie fehlerhaft die von der Hansestadt Stade erteilte Baugenehmigung für das Surfbecken sei. Gegen die Baugenehmigung für das Projekt, das unter dem Titel "Surfgarten" läuft, hatten die Surfpark-Gegner Widerspruch eingelegt. Dieser wurde aber von der Stadt abgewiesen. Gegen das Bauvorhaben hatte sich Widerstand formiert. Es wurde die Bürgerinitiative "Surfpark - nein danke" gegründet.
B-Plan ist Grundlage für Baugenehmigung
Grundlage für die Baugenehmigung ist der vom Rat verabschiedete Bebauungsplan, der Anfang vergangenen Jahres rechtskräftig wurde. Gegen diesen B-Plan hat der BUND in Abstimmung mit der Bürgerinitiative und mit der Unterstützung örtlicher Landwirte vor dem OVG Lüneburg eine Normenkontrollklage eingereicht. Der BUND war davon ausgegangenen, dass die Surfpark-Projektierer nicht mit dem Bau beginnen, bevor eine Entscheidung der Lüneburger Richter vorliegt. Würde der B-Plan nämlich vom Gericht kassiert, müsste ggf. ein Rückbau erfolgen.
Nun wurde aber vor Ort mit dem Aushub des Erdreichs begonnen. Baumgarten befürchtet, dass jetzt "Fakten geschaffen werden, bevor sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit dem Bebauungsplan und
unserer Klage befasst hat". Der BUND halte den Bebauungsplan für "rechtsfehlerhaft", so der Stader BUND-Vorsitzende. Daher seien auch die auf dem B-Plan basierenden Baugenehmigungen "nicht rechtssicher und nicht vollziehbar".
Wann das Stader Verwaltungsgericht über den Eilantrag entscheiden wird, ist noch offen.
Die früheren Artikel zum Thema Surfpark sind hier nachzulesen:
Alle Online-Artikel des WOCHENBLATT zum Thema Surfpark
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