Burger King gegen Yi-Ko Holding: Vorerst kein Gerichtsprozess
jd. Stade. In den bundesweit 89 Fastfood-Restaurants des Stader Burger-Bräters Yi-Ko Holding werden möglicherweise bald wieder die Fritteusen angeheizt. Nach Auskunft der Anwaltskanzlei "Graf von Westphalen", die die Interessen der Yi-Ko Holding vertritt, wurde ein für Montag angesetzter Termin vor dem Landgericht München abgesetzt.
Dort sollte über den Widerspruch verhandelt werden, den der einst größte deutsche Franchisenehmer von Burger King gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt hatte. Diese war vom Buletten-Riesen erwirkt worden, nachdem der US-Konzern die Verträge mit Yi-Ko wegen verschiedener Missstände fristlos gekündigt hatte. Die Verfügung richtete sich gegen die Weiterverwendung von Firmenlogos und markenrechtlich geschützten Produkten. Laut der Kanzlei "Graf von Westphalen" wird derzeit intensiv um eine Lösung gerungen. Daher sei es nicht sinnvoll, sich vor Gericht zu streiten.
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