Förderung der KfW
Es gilt das Datum der Unterschrift
Mit öffentlicher Förderung lässt sich bei Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim zum Teil viel Geld sparen. Das WOCHENBLATT berichtete in seiner letzten Samstagsausgabe unter dem Titel "Staat fördert die Energiewende" von Zuschüssen der KfW-Förderbank des Bundes für die Heizungssanierung. In dem Text wurde u.a. erklärt, was zu tun ist. So muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anschließend muss die Bewilligung abgewartet werden, bevor mit den Arbeiten begonnen werden darf.
Und hier steckt der Teufel im Detail. Dazu berichtete eine WOCHENBLATT-Leserin aus Hedendorf, die ihre Namen in der Presse nicht öffentlich nennen möchte, dass sie von der Förderung leider nicht profitieren konnte, weil sie einen entscheidenden Schritt zu früh gemacht hat. "Wir hatten in unserem Einfamilienhaus einen Wasserschaden in der Dusche und wollten im Rahmen der Sanierung unser Badezimmer gleich seniorengerecht gestalten lassen", berichtet sie. "Weil es so schwer ist, Handwerker mit freien Kapazitäten zu finden, haben wir den Auftrag an den Fachbetrieb bereits am 14. Februar unterschrieben, obwohl wir wussten, dass die Arbeiten erst im Sommer durchgeführt werden." Am 20. Februar erhielten ihr Mann und sie dann ein Schreiben von der KfW-Bank, in dem die Förderung abgelehnt wurde. Begründung: Für den Antrag gelte nicht der Beginn der Sanierungsarbeiten, sondern das Datum der Auftragsvergabe. Damit waren 1.200 Euro Fördergeld für die seniorengerechte Umbaumaßnahme futsch.
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