Voraussetzung für "stabile" Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 erfüllt
Landkreis Stade hebt ab Donnerstag (27. Mai) Testpflicht im Einzelhandel auf
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jd Stade. Im Landkreis Stade entfällt ab Donnerstag, 27. Mai, die Testpflicht für Kunden im Einzelhandel. Eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Wegfall der Testpflicht hat der Landkreis Stade am Dienstag veröffentlicht. Abgesehen von den beiden Pfingst-Feiertagen liegt seit einer Woche eine sogenannte "stabile" Sieben-Tage-Inzidenz mit einem Wert unter 50 vor. Lediglich am Pfingstsonntag und Pfingstmontag war der Inzidenzwert wieder über die 50er-Marke geklettert.
Der Landkreis Stade hat am Dienstag die Voraussetzung dafür erfüllt, dass die Testpflicht für Kunden im Bereich des Einzelhandels aufgehoben werden kann. Diese Sieben-Tage-Inzidenz lag an fünf Werktagen in Folge unter 50. Die beiden Feiertage werden glücklicherweise nicht mitgezählt. Am 19.Mai wurde ein Wert von 41 erreicht und damit erstmals seit Langem die Grenze von 50 unterschritten. In der Zeit vom 20. bis 22. und am 25. Mai ergaben die Sieben-Tage-Inzidenzen im Landkreis Stade die Werte 42, 44, 44 und 48 (Zahlen auf- bzw. abgerundet).
Aktuell (Dienstag, 25. Mai) beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Stade 48,4. Das Gesundheitsamt meldet aktuell 245 Infizierte. Die Zahl der positiv auf Corona getesteten Personen hat am Wochenende die 5.000er-Marke überschritten. Bisher wurden 5.008 Fälle registriert im Landkreis Stade registriert.
13 Personen werden wegen einer COVID-19-Erkrankung stationär in den Elbe Kliniken behandelt. Davon liegen vier Patienten auf der Intensivstation.
119 Menschen sind bisher im Landkreis Stade im Zusammenhang mit Corona verstorben.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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