Vereinbarung mit dem Gericht
Surfpark Stade: Bauarbeiten vorerst gestoppt
An der Baustelle des Stader Surfparks herrscht Stillstand. Zumindest bis zum 18. März. Das soll der Projektierer mit dem Verwaltungsgericht (VG) Stade vereinbart haben, wie das WOCHENBLATT aus zuverlässigen Kreisen erfahren hat. Derzeit läuft eine juristische Auseinandersetzung um eine einstweilige Verfügung, die die Umweltschutzorganisation BUND bei den Stader Verwaltungsrichtern beantragt hat. Es gibt aber noch weitere von den Surfpark-Gegnern angestrengten Gerichtsverfahren. Das ist der derzeitige Stand der Rechtsstreitigkeiten.
Normenkontrollantrag beim OVG Lüneburg
So viel steht fest: Es darf bereits seit einem Jahr gebaut werden. Grundlage bilden zwei Baugenehmigungen, die die Hansestadt Stade schon im Februar 2023 erteilt hat. Die Klage der Naturschutzorganisation BUND hat keine aufschiebende Wirkung. Der BUND hatte im März 2023 einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gestellt. Ziel des Antrages ist es, den Bebauungsplan, auf dessen Grundlage die Baugenehmigung erteilt wurde, für nichtig zu erklären. Die Hansestadt Stade hat dagegen Anfang Dezember 2023 eine sogenannte Antragserwiderung eingereicht. Mit einer Entscheidung der Lüneburger Richter ist nicht vor 2025 zu rechnen.
Antrag auf einstweilige Verfügung
Mitte Januar hat der BUND nun nachgelegt: Beim Verwaltungsgericht (VG) Stade wurde ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Das Gericht soll eine aufschiebende Wirkung bei der Baugenehmigung für das Surfbecken anordnen. Damit der BUND seine Ankündigung wahr gemacht, weitere juristische Schritte einzuleiten, sollten die Bauarbeiten vor einem Richterspruch des OVG beginnen. Gegen die zweite Baugenehmigung (Haupt-- und Multifunktionsgebäude) ist der BUND bisher nicht vorgegangen.
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Auch in diesem Eilverfahren hat die Stadt eine Erwiderung eingereicht. Man gehe auch nach Prüfung der Einwendungen davon aus, dass die Baugenehmigung rechtens sei, heißt es aus dem Rathaus. Bis zu einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht bleibt die Baugenehmigung rechtswirksam. Eine Entscheidung durch das Gericht ist bis Mitte März zu erwarten, mutmaßlich bis zur Kalenderwoche elf. Denn nach WOCHENBLATT-Informationen soll es eine Übereinkunft zwischen Gericht und Projektierer geben, wonach bis Montag, 18. März, die Aktivitäten auf der Baustelle ruhen.
Entweder kann es danach mit den Bauarbeiten weitergehen, weil das Gericht den Antrag des BUND ablehnt oder aber es erlässt eine einstweilige Verfügung. Dann ruhen die Arbeiten weiter, bis das Hauptverfahren in Lüneburg beendet ist. Möglich wäre aber auch, dass eine der beiden Parteien Beschwerde gegen einen Richterspruch aus Stade einlegt. Dann würde auch beim Eilverfahren die Entscheidung bei den Lüneburger Richtern liegen.
Stadt muss noch über Widersprüche entscheiden
Neben diesen bei den Gerichten anhängigen Verfahren laufen noch Widerspruchsverfahren in Sachen Surfpark. So liegen Widersprüche des BUND gegen die beiden erteilten Baugenehmigungen sowie gegen den Vorbescheid für die geplante Ferienhausanlage am Surfpark vor. Außerdem sind bei der Stadt Widersprüche des BUND und einer Privatperson gegen die erteilte Baugenehmigung für das im B-Plan festgesetzte Regenrückhaltebecken eingegangen. Bei diesen Widerspruchsverfahren hat die Stadt noch keine Entscheidung getroffen. Die Stadt will erst abwarten, wie das Eilverfahren ausgeht. Erst, wenn dieses rechtskräftig abgeschlossen ist, soll über die Widersprüche entschieden werden.
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