Ab 1. Januar 2025
Entschlammungen von Kleinkläranlagen werden in Stelle teurer
Betreiber von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben in Stelle müssen sich auf höhere Gebühren einstellen. Die Gemeinde hat die Leistungen über die Abfuhr von Fäkalschlamm und Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben nach Ende der Vertragslaufzeit neu ausgeschrieben. Das Ausschreibungsergebnis erfordert eine Gebührenanpassung. Die Grundstücksabwasseranlagen- und Gebührensatzung der Gemeinde Stelle mit den neuen Gebührensätzen tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.