Bürgermeister appelliert an Vernunft der Bürger
An der Lühe darf auch zu Silvester nicht geböllert werden
In der Samtgemeinde Lühe gilt auch an Silvester und Neujahr ein striktes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Der Hintergrund dieses Verbots: Im Gemeindegebiet gibt es zahlreiche schützenswerte Gebäude, darunter reetgedeckte Häuser und historische Kirchen. Diese Bauten sind besonders anfällig für Brände, die durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern entstehen können. Bereits in der Vergangenheit kam es zu verheerenden Schäden. Samtgemeinde-Bürgermeister Timo Gerke betont, dass es sich bei...