Tostedt
Bewährung für Besitz von Kinderpornografie

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Wegen Besitzes von 31 kinder- und sechs jugendpornografischen Dateien und Bildern wurde jetzt ein 64-Jähriger aus Bendestorf vom Schöffengericht am Amtsgericht Tostedt zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit dauert zwei Jahre.

Der Rentner zeigte tiefstes Bedauern für das, was ihm zur Last gelegt wurde. In einer depressiven, schwierigen Lebensphase habe er für sich den Zugang zur "Netzwelt" erschlossen, wie er sagte, und sich darin verloren. Zunächst habe er sich Animations- und Mangafilme angeschaut und sei dann über Pornoseiten auch zu den kinder- und jugendpornografischen Bildern weitergeleitet worden.

"Mir war irgendwann bewusst, dass ich mir Dinge ansehe, die sich nicht mehr im legalen Rahmen bewegen", gab er zu. Allerdings habe er keinen Impuls gefunden, sich abzuwenden. "Ich schäme mich aufs Äußerste, dass ich keinen Weg gefunden habe, einen Strich zu ziehen", erklärte er. Erst nach der Hausdurchsuchung Ende 2022, bei der die Polizei fünf Datenträger beschlagnahmte, habe er sich davon "völlig abgekehrt".

Der als Zeuge geladene Polizeioberkommissar vom Ermittlungsdienst, Sachgebiet Kinderpornografie, bestätigte, dass Manga-Pornodarstellungen häufiger den Einstieg zu kinderpornografischen Bildern darstellten. Es habe plausibel geklungen, dass auch der Angeklagte auf diese Weise naiv zu den Seiten gelangt sei. Aus polizeilicher Sicht habe sich der 64-Jährige insofern vorbildlich verhalten, als er sich umgehend am Präventionsprogramm gegen sexuellen Kindesmissbrauch „Prevent It“ am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf beteiligt habe.

Das sahen auch der vorsitzende Richter und die Schöffen so. Dass jemand sich im Vorfeld und nicht erst als Bewährungsauflage um ein Präventionsprogramm bemüht, sei bemerkenswert. Dazu das Geständnis und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Positiv wirkten sich ebenfalls die stabilen persönlichen Lebensverhältnisse aus. Gegen den Angeklagten sprachen jedoch die Schwere des Vorwurfs, da ein Teil der kinderpornografischen Inhalte massivsten Missbrauch gezeigt hätte. "Das lädt man nicht einfach herunter und speichert es dann noch", so der Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und vier Monate mit dreijähriger Bewährung gefordert, der Verteidiger ein Jahr, sodass das Gericht mit einem Jahr und zwei Monaten sozusagen ein Mittelmaß fand.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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