Nach diversen Messer-Attacken
Polizeigewerkschaft gegen Messerverbot

Im Bereich der Polizeidirektion häufen sich in den vergangenen Wochen die Angriffe mit Messern - Symbolfoto | Foto: Rockafox / Adobe​Stock
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In den vergangenen zwei Wochen kam es im Bereich des Polizeidirektion Lüneburg wiederholt zu Straftaten, bei denen mehrere Menschen bei Auseinandersetzungen mit Messern attackiert und verletzt wurden. Unter anderem hatte in Winsen am 11. Juli 2023 ein 20-Jähriger einen 29-Jährigen nach einem Streit brutal zusammengeschlagen, mit Pistole und Messer bedroht und auch zugestochen. In Tostedt stachen am 12. Juli zwei Männer (52 und 54 Jahre) auf einem Supermarktparkplatz auf einen 42-Jährigen ein. Die Entwicklung, dass Messer vermehrt auch dazu genutzt werden, um Menschen zu verletzen, betrachtet der Direktionsverband Lüneburg der Deutschen Polizeigewerkschaft mit großer Sorge.

Messer gehören auf den
Tisch und in die Küche

Der Vorsitzende des Direktionsverbandes Lüneburg der Polizeigewerkschaft, Christian-Tobias Gerlach, findet hierzu deutliche Worte: "Messer gehören auf den Tisch oder in die Küche und die Forderung der Politik nach einem Messerverbot gehört in die Schublade. Beides gehört nicht auf die Straße!"
Einem generellen Messerverbot steht die Gewerkschaft dennoch kritisch gegenüber. "Hiermit wird lediglich einem Symptom begegnet, das eigentliche gesellschaftliche Problem, nämlich die zunehmende Gewaltbereitschaft und Enthemmung, bleibt hierbei beinahe unbeachtet. Spätestens seit den Verschärfungen des Waffengesetzes verbietet dieses bereits das (Mit)führen bestimmter Messer und stuft andere als derartig gefährlich ein, dass bereits ihr Besitz eine Straftat darstellt", so Gerlach.

Strukturelles und
gesellschaftliches Problem

Derartige Verbote schränkten diejenigen ein, die sich an Recht und Gesetz halten, nicht aber die, die sich hiervon bereits abgekehrt haben. "Die Entwicklung offenbart unseres Erachtens ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, dem nicht mit Verboten beizukommen ist. Jedes Verbot bedarf außerdem auch einer Überwachung und konsequenter Verfolgung. Die Polizei und die Justiz werden durch fortwährende Einsparungen zunehmend limitiert, obwohl die Zahl der Aufgaben in allen Bereichen zunimmt. Ein Verbot entfaltet aber nur dann seine volle Wirkung, wenn die 'Strafe' sprichwörtlich 'auf dem Fuße' folgt", erläutert Gerlach.

Die Polizeigewerkschaft fordert deshalb:

  • Keine weiteren Einsparungen im Bereich der "inneren Sicherheit".
  • Die Einrichtung von "Messerverbotszonen", die sich an den polizeilichen Lageerkenntnissen orientieren.
  • Den Verbot des Verkaufes von bestimmten Messern ohne Bedürfnisnachweis.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an Brennpunkten den Einsatz einer (KI-gestützten) anonymisierten Verhaltenserkennungssoftware zu ermöglichen.

Messerverbot in Bus
und Bahn gefordert

Ein Messerverbot in Bus und Bahn hatte jüngst auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gefordert. Dem steht Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) gegenüber. In der Innenministerkonferenz müssten dazu Vorschläge vorgelegt werden, wie dieses Verbot in der Praxis umgesetzt und kontrolliert werden solle.

In den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (zuletzt aktualisiert am 17 . Juli 2023) ist bereits ein generelles Waffenverbot geregelt: "Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen", heißt es dort. Das Verbot gilt u.a. für Pfefferspray, Schusswaffen und Messer jeder Größe. 

Messer sind in der
Öffentlichkeit ohnehin verboten

Außerdem: Die meisten Messer dürfen ohnehin nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. In Paragraf 42a des Waffengesetzes. Darunter aufgeführt sind Messer Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern Länge.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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