Kampagne geht weiter
Impftermine im Landkreis Harburg
bim/nw. Landkreis Harburg. Die Corona-Impfungen sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg aus der Pandemie. Die Impfung schützt insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen, und Expertinnen und Experten raten gerade angesichts der Omikron-Variante zu dem kleinen Piks, mit dem die Geimpften sich und andere schützen. Der Landkreis Harburg setzt mit den Mobilen Impfteams der Johanniter-Unfallhilfe und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) die Impfkampagne fort und weitet das Angebot an regelmäßigen Impfterminen ab Januar noch weiter aus.
Die Mobilen Teams bieten auch in den kommenden Wochen zahlreiche Impfangebote für Jugendliche und Erwachsene an unterschiedlichen Orten sowie spezielle Termine für Fünf- bis Elfjährige in Winsen und Buchholz. Dabei bieten die Johanniter im Impfstützpunkt in den Buchholzer Höfen in Buchholz an vier Tagen und ab Januar sogar an sechs Tagen in der Woche regelmäßig Erst-, Zweit- und Drittimpfungen an, und auch die Zahl der Impfungen im Impfstützpunkt Winsen (Löhnfeld) wird deutlich erhöht.
Die Nachfrage nach Impfungen ist aktuell sehr groß, mit Wartezeiten muss daher gerechnet werden. Die Teams vor Ort vergeben teilweise Zeitfenster ab Beginn der jeweiligen Impfaktion an die dann Wartenden. In Buchholz sorgt ein digitales Wartenummernsystem dafür, dass kein Impfling lange in der Schlange stehen muss. Teilweise stehen Impfwillige bereits lange vor Beginn des Impftermins an. Die Teams weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass Termine erst ab Beginn der Aktion vergeben werden – und nach den bisherigen Erfahrungen besteht bei den Terminen auch zu einem späteren Zeitpunkt noch die Möglichkeit zur Impfung.
Regelmäßige Impfangebote gibt es
- montags von 14 bis 19 Uhr (ab Januar: 12 bis 19 Uhr) in den Buchholzer Höfen in Buchholz (Breite Straße 11A),
- dienstags von 14 bis 19 Uhr (ab Januar: 12 bis 19 Uhr) in den Buchholzer Höfen in Buchholz,
- dienstags von 14 bis 18 Uhr im Küsterhaus Hanstedt,
- mittwochs von 15 bis 18 Uhr im Rathaus in Nenndorf,
- ab Januar mittwochs von 10 bis 14.45 Uhr in den Buchholzer Höfen,
- donnerstags von 12 bis 18 Uhr im Fleester Hoff in Fleestedt (außer am 30. Dezember),
- ab Januar donnerstags von 12 bis 19 Uhr in den Buchholzer Höfen,
- freitags von 15 bis 18 Uhr im Alten Feuerwehrhaus Salzhausen (Rathausplatz 1/außer Heiligabend und Silvester),
- freitags von 10 bis 15 Uhr (ab Januar: 10 bis 17 Uhr) in den Buchholzer Höfen (außer Heiligabend und Silvester) sowie
- samstags von 9 bis 12.45 Uhr in den Buchholzer Höfen (außer am 25. Dezember und Neujahr).
Regelmäßige Impfangebote für Kinder von fünf bis elf Jahren gibt es an beiden Impfstützpunkten in den Buchholzer Höfen in Buchholz und Winsen (Löhnfeld) jeweils
- mittwochs von 15 bis 18 Uhr sowie
- samstags von 13 bis 16 Uhr (mit Ausnahme der Feiertage).
Bei diesen speziellen Kinder-Impfterminen werden nur Fünf- bis Elfjährige mit einem eigenen Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft, ältere Geschwisterkinder oder Eltern können nicht geimpft werden.
Impfangebote für Personen ab zwölf Jahren gibt es außerdem am
- 8. Januar von 8 bis 12 Uhr im Impfstützpunkt Winsen,
- 8. Januar von 8 bis 12 Uhr im Impfstützpunkt Winsen,
- 9. Januar von 10 bis 16 Uhr im Impfstützpunkt Winsen.
- 10. Januar, 10 bis 17 Uhr, Impfstützpunkt Winsen, Löhnfeld 1,
10 bis 14 Uhr, Tostedt, Haus der Begegnung, Poststraße 16,
12 bis 19 Uhr, Buchholz, Buchholzer Höfe, Breite Str. 11a - 11. Januar, 14 bis 18 Uhr, Küsterhaus Hanstedt, Am Steinberg 2,
10 bis 17 Uhr, Impfstützpunkt Winsen, Löhnfeld 1,
12 bis 19 Uhr, Buchholz, Buchholzer Höfe, Breite Str. 11a - 12. Januar, 15 bis 18 Uhr, Rosengarten-Nenndorf, Rathaus, Bremer Str. 42,
10 bis 15 Uhr, Buchholz, Buchholzer Höfe, Breite Str. 11a (Erwachsene), 15 bis 18 Uhr (Kinder),
10 bis 14 Uhr, Impfstützpunkt Winsen, Löhnfeld 1, 15 bis 18 Uhr (Kinderimpfung) - 13. Januar, 12 bis 18 Uhr, Seevetal-Fleestedt, Fleester Hoff, Winsener Landstr. 52,
10 bis 17 Uhr, Impfstützpunkt Winsen, Löhnfeld 1,
12 bis 19 Uhr, Buchholz, Buchholzer Höfe, Breite Str. 11a - 14. Januar, 10 bis 14 Uhr, Tostedt, Haus der Begegung, Poststraße 16,
10 bis 17 Uhr, Buchholz, Buchholzer Höfe, Breite Str. 11a,
10 bis 17 Uhr, Impfstützpunkt Winsen, Löhnfeld 1,
15 bis 18 Uhr, Stelle, DRK-Ortsverein Stelle, Ashausener Str. 1 - 15. Januar, 9 bis 13 Uhr, Buchholz, Buchholzer Höfe, Breite Str. 11a (Erwachsene), 13 bis 16 Uhr (Kinderimpfung),
13 bis 16 Uhr, Impfstützpunkt Winsen, Löhnfeld 1 (Kinderimpfung) - 16. Januar, 10 bis 17 Uhr, Impfstützpunkt Winsen, Löhnfeld 1
- 17. Januar, 12 bis 19 Uhr, Buchholz, Buchholzer Höfe, Breite Str. 11a
- 18. Januar, 14 bis 18 Uhr, Hanstedter Küsterhaus, Am Steinberg 2,
12 bis 19 Uhr, Buchholz, Buchholzer Höfe, Breite Str. 11a
Bei den öffentlichen Terminen können alle Personen ab zwölf Jahren ohne Anmeldung und ohne Termin die Erst- oder Zweitimpfung erhalten. Auch eine Drittimpfung ist möglich. Sie wird nach der neuen Stiko-Empfehlung frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Dieser Mindestabstand bei der Drittimpfung gilt für alle Zweitimpfungen sowohl mit BionTech, Moderna als auch AstraZeneca. Menschen, die bisher lediglich eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, können bei Einhaltung eines Mindestabstands von 28 Tagen eine Booster-Impfung erhalten.
Angesichts zahlreicher Nachfragen weisen die Impfteams darauf hin, dass bei den Terminen ein mRNA-Impfstoff angeboten wird. Entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) und aufgrund der Impfstofflieferungen durch den Bund wird für Impflinge ab 30 Jahre dabei ausschließlich Moderna angeboten. Der Impfstoff von Biontech/Pfizer wird für Jugendliche und Erwachsene bis 30 Jahre genutzt. Bei den Terminen wird auch das Vakzin von Johnson & Johnson für Erwachsene angeboten, bei dem eine Impfung für den vollständigen Impfschutz ausreicht.
Zum Impftermin mitgebracht werden muss:
- der Kinder- oder Personalausweis
- soweit vorhanden der Impfpass
- gegebenenfalls eine Genesenenbescheinigung.
Der Anamnesebogen beziehungsweise eine Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt sind unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren zu finden. Sie können dort heruntergeladen werden und dann ausgefüllt zum Impftermin mitgebracht werden. Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren müssen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten mitbringen. Die Zweitimpfungen können drei Wochen später stattfinden.
Für die Kinderimpfungen gilt:
Mitzubringen sind der ausgefüllte Anamnese- und Impfeinwilligungsbogen. Das Aufklärungsblatt ist nur zur Information der Eltern vorgesehen und braucht nicht mitgebracht zu werden. Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Der Anamnesebogen beziehungsweise eine Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt können unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren heruntergeladen werden.
Die Mobilen Impfteams organisieren fortwährend neue mobile Corona-Impfangebote im Kreisgebiet. Informationen über alle Impfaktionen finden sich in der regelmäßig aktualisierten Übersicht auf der Internetseite des Landkreises, www.landkreis-harburg.de/impfzentren.
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