Landkreis Harburg
Sperrmüll-Plünderer als Ärgernis - das können die Bürger dagegen unternehmen

Im Landkreis Harburg dürfen zur Sperrmüllabfuhr bereit gestellte Abfälle ausschließlich von der Firma Alba GmbH abgeholt werden. Die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten grundsätzlich verboten | Foto: eyetronic@fotolia
  • Im Landkreis Harburg dürfen zur Sperrmüllabfuhr bereit gestellte Abfälle ausschließlich von der Firma Alba GmbH abgeholt werden. Die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten grundsätzlich verboten
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bim. Landkreis. Ein Trend macht sich breit: das Sperrmüll-Plündern. Transporter mit ausländischen Kennzeichen fielen vergangenen Montag im Landkreis Harburg ein, um Metall und Elektroschrott aus dem Sperrmüll zu fischen - zum Ärger der Anwohner. Dabei dürfen diese Elektrogeräte von Fremden nicht einfach mitgenommen oder ausgeschlachtet werden.
Eine Anwohnerin aus Königsmoor beispielsweise beobachtete einen Transporter, der fünf Mal wieder zurückkehrte, um "Beute" zu machen. Dazu diverse andere Fahrzeuge, deren Fahrer sich im Kampf um den Schrott fast in die Haare bekamen.
Ein WOCHENBLATT-Leser aus Buchholz, der kürzlich seine Waschmaschine entsorgen wollte, schätzt die Zahl der durch seine enge Wohnstraße fahrenden Transporter an dem Tag auf 30 bis 50. "Bei einem Nachbarn wurde der Sonnenschirm zerrissen, damit man ans Metall kommt. Der Rest wurde in die Ecke geworfen", berichtet er.
Einige Anwohner haben auch die Befürchtung, dass beim Sperrmüll-Plündern nebenbei noch die Häuser für spätere Einbrüche ausgekundschaftet werden könnten.
Das WOCHENBLATT fragte beim Landkreis nach.
So ist die Rechtslage:
Seit In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2012 und der Neufassung des "Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" 2013 ist die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten grundsätzlich verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet. Für die Ahndung ist der Landkreis als Untere Abfallbehörde, Abteilung Boden, Luft, Wasser, zuständig.
Was können die Bürger gegen die Sperrmüll-Plünderer unternehmen?
Bürger können am besten bei der Polizei oder beim Landkreis Harburg (Untere Abfallbehörde) Anzeige erstatten, wenn sie beobachten, dass illegal Sperrmüll gesammelt wird. Um ein Verfahren mit Aussicht auf Erfolg durchführen zu können, werden folgende Angaben benötigt:
Personalien der anzeigenden Person
Genaue Ortsangabe (Ort, Straße mit Hausnummer)
Genaue Datums- und Zeitangabe (für jede einzelne Beobachtung!)
Personenbeschreibung
Kfz-Kennzeichen
Kfz-Typ (muss nicht ganz genau sein, „weißer Kleintransporter“ o. ä. ist ausreichend)
Art und Menge der mitgenommenen Abfälle (wichtig ist, dass beobachtet wurde, das Abfälle mitgenommen wurden – allein das Umherfahren mit einem Kleintransporter und das Betrachten von Sperrmüllhaufen ist nicht illegal!)
Wie erfahren die illegalen Sammler vom Sperrmüll?
Die vom Landkreis mit der Sperrmüllabfuhr beauftragte Firma Alba vergibt die Termine individuell. "Allerdings können illegale Sperrmüllsammler das System für die Abholtermine in den einzelnen Kommunen bei längerer Beobachtung durchschauen und so vorhersagen, wann die nächste Abholung stattfindet", so Kreissprecher Bernhard Frosdorfer. Um die Termine herauszufinden, genüge es auch, telefonisch eine fingierte Sperrmüllabholung anzumelden. Teilweise hätten die Sperrmüllsammler in der Vergangenheit auch Jugendliche mit Mofas und Motorrollern als Späher eingesetzt – die Jugendlichen seien mit ihren Fahrzeugen in der Gegend herumgefahren und hätten ihre Auftraggeber per SMS informiert, wenn sie auf wertstoffhaltige Sperrmüllhaufen gestoßen sind.
Wer nicht möchte, dass sein Sperrmüll geplündert wird, sollte also wachsam sein.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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