Auf der Horst: Wo soll Dauerwohnen künftig möglich sein?

Einige Aktive der BI (v.li.): Drews J. Fehrs, Till von Rennenkampff, Jürgen Elsen, Sacha Nebert, Marcel Westphal, Rebecca Westphal und Martin Wagner | Foto: Till von Rennenkampff
  • Einige Aktive der BI (v.li.): Drews J. Fehrs, Till von Rennenkampff, Jürgen Elsen, Sacha Nebert, Marcel Westphal, Rebecca Westphal und Martin Wagner
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bim. Kakenstorf. Die Bewohner von mehr als 50 Flurstücken im Bereich des Wochenendhausgebietes "Auf der Horst" in Kakenstorf wollen dauerhaft in ihren Häusern wohnen. Die Mehrzahl der Anlieger traf sich jetzt auf Einladung der Bürgerinitiative (BI) "Wohnen Auf der Horst" im Landgasthof "Zum Estetal".
Die Gemeinde unterstützt das Anliegen, das Gebiet für Dauerwohnen zu legalisieren. Fast 20 Jahre lang hatten Gemeinde und Bewohner um die Erstellung eines entsprechenden Bebauungsplans gerungen. Der neue B-Plan aus dem Jahr 2015 war aber im vergangenen Jahr durch einen Gerichtsbeschluss als unzulässig verworfen worden (das WOCHENBLATT berichete).
In der jüngsten Gemeinderatssitzung Mitte Februar hatten die Ratsmitglieder einstimmig die Aufstellung eines überarbeiteten B-Planes im Sinne der bestehenden örtlichen Wohnverhältnisse beschlossen.
Aufgrund der langjährigen und für die Einwohner kostenaufwendigen Bemühungen (u.a. die Übernahme von 60.000 Euro Planungskosten für den abgelehnten B-Plan) und bitterer Erfahrungen wollen die Einwohner nun wissen, wer die neu entstehenden Planungskosten tragen soll und welche Kosten für die erforderlichen Ausgleichsflächen entstehen.
Da die letzte Wohnsituationserhebung aus dem Jahr 2007 für die Erstellung des damaligen B-Plans nicht mehr den Ist-Zustand beschreibt, stimmten alle Anwesenden dafür, die Gemeinde möge aktuell ermitteln, auf welchen Grundstücken ein Dauerwohnen ermöglicht werden soll.
• Nähere Infos gibt es auf der Homepage der BI unter www.wohnenaufderhorst.de.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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