Ehemaliges Lidl-Gebäude in Tostedt: Droht Dauer-Leerstand?
![Steht seit September leer: das Gebäude des früheren Lidl-Marktes Am Westbahnhof in Tostedt Foto: bim](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2018/11/20/9/327809_L.jpg?1564384689)
- Steht seit September leer: das Gebäude des früheren Lidl-Marktes Am Westbahnhof in Tostedt Foto: bim
- hochgeladen von Bianca Marquardt
bim. Tostedt. Ein Lebensmittelhändler am Standort des früheren Lidl-Marktes Am Westbahnhof, unweit der B75 in Tostedt, wird insbesondere von den Nachbarn, von den Senioren im Herbergsverein sowie von vielen Bürgern aus Wistedt und Königsmoor vermisst. Denn die könnten dort ihre Einkäufe zu Fuß erledigen oder ohne ins stark frequentierte Zentrum zu fahren. Doch offensichtlich gestaltet sich die Suche nach einem ansiedlungswilligen Lebensmittelunternehmen schwierig. Da nun der internationale Non-Food-Discounter "Action" Interesse am Standort bekundet, hat der Grundstückseigentümer eine Bebauungsplan-Änderung beantragt. Um den ging es jetzt in der Sitzung des Planungsausschusses der Gemeinde Tostedt.
Rückblick: Der Lebensmittel-Discounter Lidl war ab 1997 Am Westbahnhof ansässig - zunächst mit einem 700 m² großen Markt, ab 2004 mit 1.300 m² Verkaufsfläche. Im Juni 2013 verließ Lidl den Standort, da ein Lidl-Markt in der Zinnhütte eröffnete. Ab Sommer 2014 war das Gebäude an eine Firma für Haustechnik und Sanitärbedarf vermietet, die das Objekt als Abholexpresslager ("Abbex") nutzte. Seit Anfang September steht das Gebäude leer.
Im Raum stand nun die Frage, die zulässige Nutzung zu ändern, wenn ein Nahversorger nicht zu generieren ist, oder den alten Bebauungsplan als Mischgebiet mit Wohnnutzung und nicht störenden Gewerbebetrieben wieder aufleben lassen, wie Bauamtsleiter Axel Seute erläuterte.
Das Problem: Die Ansiedlung eines "Action"-Marktes würde dem "Integrationsgebot" der Raumordnung und dem Einzelhandelskonzept der Gemeinde widersprechen, das an dem Standort Am Westbahnhof den Verkauf von maximal 30 Prozent Waren des aperiodischen Bedarfs (z.B. Bekleidung, Unterhaltungselektronik, Haushaltswaren oder Möbel) erlaubt, um den Ortskern nicht zu schwächen. "Action" würde allerdings bis zu 70 Prozent Waren des aperiodischen Bedarfs anbieten.
"Seit 2015 versuche ich mit allen Mitteln, einen Folgemieter im Bereich Nahversorgung zu generieren, leider vergebens", begründet Grundstückseigentümer Sebastian Nebauer seinen Antrag. Er habe seither 150 Firmen, auch Lebensmittelketten und -märkte kontaktiert, die alle abgesagt hätten, weil der Markt für Nahversorger nicht geeignet sei. "Diesen Leerstand gilt es zu vermeiden", so Nebauer. Er gab zu Bedenken, dass "Action" nur einen Teil der Fläche, nämlich 800 m² anmieten würde.
"Die 70 zu 30-Regelung wird nicht gekippt", machte Wolfgang Zahn (CDU) deutlich. "Das würde man auch beim Landkreis nicht durchbringen", so Gerhard Netzel (SPD). Ihm wäre ein Lebensmittelmarkt an dem Standort auch am liebsten oder aber ein Markt mit nicht innenstadtrelevantem Sortiment.
Letztlich folgte der Ausschuss bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme dem Vorschlag der Verwaltung, der Bebauungsplanänderung nicht zuzustimmen.
Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
|
Webseite von Bianca Marquardt | |
Bianca Marquardt auf Facebook | |
Bianca Marquardt auf YouTube |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.