Naturschutzgebiet "Mittleres Estetal"; Waldbesitzer bieten Aufwertung auf freiwiliger Basis

Norbert Leben Fotos: bim
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bim. Kakenstorf.Mehrere Forderungen wollen die Waldbesitzer bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) berücksichtigt wissen. Diese formulierte jetzt Norbert Leben, Vorsitzender der Forstwirtschaftlichen Vereinigung (FWV) Nordheide-Harburg, in einer Informations- und Diskussionsveranstaltung im Landgasthof "Zum Estetal" in Kakenstorf mit rund 120 Teilnehmern, darunter auch Kreis- und Landtagsabgeordnete. Anlass war die aktuell diskutierte NSG-Ausweisung "Mittleres Estetal" - eines für die von der EU gefordeten Sicherung der Flora-Fauna-Habitat (FFH-)Gebiete. Von den 477 Hektar seien 186 ha und damit 40 Prozent Wald. Detlef Gumz, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Harburg, und Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke informierten über Grundlagen für Schutzgebietsausweisungen.
Einige Forderungen der Waldbesitzer:
Aussetzung bzw. Abschaffung des Vorkaufsrechts. Norbert Leben: "Es kann nicht sein, dass wir künftig nicht mehr von Privat an Privat verkaufen können."
Schaffung von Vertragsnaturschutz und Landschaftsschutzgebiete (LSG) als Sicherungsmaßnahmen bestimmen. "Andere Länder in Deutschland und der Europäischen Union bekommen das hin."
Erhalt der Baumartenwahl und Ende des Douglasienverbots. "Keine klimaangepasste Baumart darf ausgeschlossen werden. Beim Douglasienverbot, das für Waldbesitzer immense Einnahmeverluste zur Folge hätte, handelt es sich um einen unverständlichen, ideologischen Streit", so Leben.
Vermeidung von Verkehrswertminderung
Erhalt der Eigentümerfreiheit. Bei vielen Maßnahmen müssen Waldbesitzer künftig die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einholen.
Anpassung des Erschwernisausgleichsverordnung. Diese Zahlungen variieren von Bundesland zu Bundesland. So zahle Mecklenburg-Vorpommern den Waldbesitzern das Zehnfache von dem, was in Niedersachsen gezahlt werde.
Die deutsche Forstwirtschaft habe eine 300 Jahre alte Tradition und sei vorbildlich in der Welt, erklärte Norbert Leben. Und laut der FFH-Richtlinie von 1992 sei zwar das Hauptziel, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern und Lebensraumtypen zu sichern. Wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.
"Wir bieten eine Aufwertung bestimmter Bereiche auf freiwilliger Basis als zukunftsfähige Lösung an", so Norbert Leben.
Bei den Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke durch die Paragrafen- und Urteilswelt zu Natur- und Landschaftsschutz wurde u.a. deutlich, dass jedes Bundesland eigene Wege bei der geforderten Unterschutzstellung von FFH-Gebieten geht und in manch strittigen Fällen noch nicht das letzte Wort gefallen ist.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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