Landkreis Harburg
Windkraft - keine gerechte Flächenverteilung

- Die bestehenden Windkraftanlagen bei Heidenau und Wüstenhöfen (Samtgemeinde Tostedt). Der "Windpark Wüstenhöfen" soll repowert werden
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Die Frist für Stellungnahmen zu den vom Landkreis Harburg vorgesehenen Vorrangflächen für Windenergieanlagen (WEA) ist in der Vorwoche abgelaufen. Bis es in die politischen Beratungen geht, müssen die zahlreichen Stellungnahmen aber zunächst gesichtet und nach Einzelflächen gebündelt werden. Mit einem ersten kurzen Sachstandsbericht ist im Kreisbauausschuss am 29. April 2025 zu rechnen.
Die Entwürfe des "Teilprogramms Windenergie" des Regionalen Raumordnungsprogramms lagen drei Monate lang öffentlich für Stellungnahmen aus. Rund 1.600 Stellungnahmen sind beim Landkreis Harburg eingegangen - mit genereller Kritik an Windenergie und "Energiewende" oder Hinweisen auf persönliche Betroffenheiten sowie "positive" Stellungnahmen, in denen Grundbesitzer eigene Flächen für Windkraft ins Spiel brachten.
Wie mehrfach berichtet, sind die meisten WEA-Flächen auf Gebiet der Samtgemeinde Salzhausen vorgesehen. Dort soll es möglich sein, 1.349 Hektar der Samtgemeindefläche für WEA auszuweisen.
Abwägungsfehler bei
Verteilungsgerechtigkeit
Mit Blick auf andere Regionen im Landkreis Harburg, in denen weniger Flächen für WEA ausgewiesen sind, wirft die Samtgemeinde Salzhausen den Planern "Abwägungsfehler bei der Verteilungsgerechtigkeit" vor. Auf massive Kritik im Samtgemeinderat wie auch in der Bevölkerung stößt u.a. die Ausweisung des Waldgebietes zwischen Toppenstedt, Salzhausen und Garstedt als potenzieller Windkraft-Standort. "Laut dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ist hier zum großen Teil Ackerfläche zu finden. Tatsächlich handelt es sich überwiegend um Waldflächen", erklärt Samtgemeinde-Bürgermeister Jens Köster gegenüber dem WOCHENBLATT. Der Wald befinde sich im Landschaftsschutzgebiet und sei ein "zentraler Naherholungsort für die Bürger der Samtgemeinde".
In der Gemeinde Toppenstedt seien im RROP 17,5 Prozent der kommunalen Fläche für WEA vorgesehen. "Auch hier ist die Verteilungsgerechtigkeit nicht gegeben, zumal das Landschaftsbild hier bereits durch Kiesabbauflächen beeinträchtigt ist", so Jens Köster. Im für WEA anvisierten Gebiet "Große Heide", das bei Gut Schnede liegt, wäre laut dem Samtgemeinderat schließlich der Abstand der Anlagen zu den Wohneinheiten zu gering.
Jens Köster: "Wenn nur die Teilflächen bestehen bleiben, mit denen die Samtgemeinde einverstanden ist, wären wir bei rund 620 Hektar. Das würde dann die Fläche rechts und links entlang der Autobahn bei Toppenstedt, die Fläche nordwestlich von Wulfsen, zwei Flächen östlich von Garstedt und die Fläche bei Lübberstedt betreffen."
• Auch die Samtgemeinde Tostedt ist bei der Ausweisung potenzieller WEA-Flächen mit 23,7 Prozent der kreisweiten Gesamtausweisung besonders beansprucht. Insgesamt werden ca. 889 Hektar im Gebiet der Samtgemeinde Tostedt ausgewiesen; dies entspricht ca. 3,88 Prozent des Samtgemeindegebietes (22.214) Hektar. Von den 36 Flächen innerhalb der Samtgemeinde Tostedt, auf denen theoretisch WEA möglich sind, verbleiben nach der Einzelflächenbeurteilung elf Flächen, die als Vorranggebiet Windenergie im Entwurf des Teilprogramms Windenergie übernommen werden.
Keine WEA auf
dem Otterberg
In ihrer - vom Rat politisch verabschiedeten - Stellungnahme lehnt die Samtgemeinde Tostedt WEA auf dem Otterberg (TOS 19, Gesamtgröße 99,67 Hektar) und östlich der B3 im Wald zwischen Welle und Handeloh (TOS 26, Gesamtgröße 203,64 Hektar) ab. In der jüngsten Samtgemeinderatssitzung gab es dafür Applaus von der Bürgerinitiative "Lebensraum Otter", die sich seit mehr als einem Jahr gegen eine Ausweisung von Windkraftflächen im Bereich des Otterbergs und in der Nähe zum Naturschutzgebiet Obere Wümmeniederung einsetzt und dafür auch 640 Unterschriften gesammelt hat.
Die Verwaltung führt außerdem die weite Sichtbarkeit der 250 Meter hohen WEA auf dem 101 Meter hohen Otterberg an, der zudem Kultur- und Erholungsraum ist.
Die grundsätzliche Kritik der Tostedter Verwaltung: "Neben der Festlegung von objektiven Kriterien wäre ebenso eine Berücksichtigung einer prozentualen Obergrenze eine Möglichkeit." Eine solche Kappung von vier Prozent eines Planungsraumes sei für die Landkreise auf Landesebene vorgenommen worden. "Es stellt sich die Frage, warum eine Kappungsgrenze nicht auch auf Kreisebene möglich und umsetzbar ist." Dies würde zu einer Vermeidung extremer Spitzenwerte bei der Belastung einzelner Kommunen beitragen und gleichzeitig das Kriterium der Gleichbehandlung stärker in den Vordergrund stellen", so die Tostedter Verwaltung.
Das weitere Vorgehen
Die Unterlagen werden laut Landkreissprecher Andres Wulfes nun gesichtet und bewertet, die Windkraftplanungen anschließend unter Umständen geändert oder ergänzt. "Alles wird fachlich bewertet und politisch beraten", sagt Wulfes.
Für dieses Jahr sind zudem noch zwei Fachausschuss-Sitzungen geplant, in denen das Thema diskutiert wird. Voraussichtlich wird die überarbeitete Planung erneut für Stellungnahmen ausgelegt. (bim/ce).
Volles Haus in Buxtehude
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Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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