Haftstrafe für Asylbewerber
thl. Lüneburg. Zu einer Jugendhaftstrafe von drei Jahren hat das Lüneburger Landgericht einen 20-jährigen Asylbewerber verurteilt. Der junge Mann hatte in der Flüchtlingsunterkunft in Hittfeld einem Mitbewohner im Streit ein Messer in die Brust gerammt und dabei knapp das Herz verfehlt (das WOCHENBLATT berichtete). Zwar sah die 10. Große Strafkammer vom Vorwurf des versuchten Totschlags ab und erkannte auf gefährliche Körperverletzung, dennoch fiel die Strafe erheblich höher aus, als gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, der Staatsanwalt hielt zwei Jahre und sechs Monate Haft für angemessen. Der Verteidiger des Asylbewerbers kündigte bereits Revision an.
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