Winsen will Feuerwehr-Fahrzeuge künftig schneller ersetzen

In Laßrönne am Deich baut die Stadt gerade ein neues
Gerätehaus für die örtliche Feuerwehr   Foto: thl
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Stadt Winsen will künftig mehr Geld in die Feuerwehren investieren

thl. Winsen. Für die Feuerwehren hat der Verwaltungsausschuss dem Stadtrat ein neues Feuerschutzkonzept und eine neue "Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben" zur Beschlussfassung empfohlen.
Künftig wird die Feuerwehr einen Großteil der Einsatzfahrzeuge aufgrund von Verschleiß sowie wegen der Wartungs- und Reparaturkosten nur noch 20 statt 25 Jahre nutzen. Für den Einsatzleitwagen und die Mannschaftstransportfahrzeuge ist ein durchschnittlicher Nutzungszeitraum von 15 Jahren angesetzt.
Langfristig bedeuten diese Veränderungen einen erhöhten Mittelbedarf. Für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen in den Ortswehren stellt die Stadt weiter jährlich einen Ansparbetrag von 100.000 Euro in den Haushalt ein. Die erforderlichen Mittel für Beschaffungen der Schwerpunktwehr Winsen und der Stützpunktwehr Luhdorf werden gesondert bereitgestellt.
Das neue Konzept berücksichtigt weiter, dass eine wesentlich größere Zahl von Fahrerlaubnissen der Klasse C/CE zu bezuschussen sein wird, denn die zu beschaffenden Einsatzfahrzeuge verfügen über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
Erhebliche finanzielle Aufwendungen sind in den vergangenen Jahren von der Stadt für neue Feuerwehrhäuser in Roydorf, Stöckte, Bahlburg und Pattensen getätigt worden. In Laßrönne wird derzeit ein neues Gebäude auch für die Feuerwehr errichtet. Bis voraussichtlich 2023 soll dann auch das neue Feuerwehrhaus der Wehr in Borstel fertiggestellt sein.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr, die außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben liegen, soll jetzt nach neun Jahren angepasst werden. Den festgesetzten Gebühren für Einsatzleistungen liegt eine aktuelle Kalkulation zugrunde. Sie fallen u.a. bei Einsätzen an, die vorsätzlich oder grobfahrlässig ausgelöst worden sind. Selbstverständlich bleiben die Einsätze der Feuerwehr bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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