So wird man ungewollte Verträge wieder los
Lieber widerrufen statt kündigen

Um einen untergeschobenen Vertrag wieder loszuwerden, dürfte vielen die Kündigung zuerst in den Sinn kommen. Sie ist jedoch nicht unbedingt die beste Wahl: Wer nur kündigt, riskiert unter Umständen, den ungewollten Vertrag unbeabsichtigt anzuerkennen. Wie man das verhindern kann, klärt die Verbraucherzentrale.

Wort "vorsorglich" ist wichtig

„Wer einem Vertrag nicht bewusst zugestimmt hat oder sich unsicher ist, wann und wo er zustande gekommen ist, sollte zunächst den Vertragsschluss bestreiten und einen Nachweis verlangen“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Betroffene sollten den Anbieter am besten schriftlich und per Einwurfeinschreiben auffordern, zu beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten Verbraucher den Vertrag zudem vorsorglich widerrufen, anfechten und vorsorglich kündigen. Hagge: „Das Wort ‚vorsorglich‘ ist hier unerlässlich. Es weist darauf hin, dass keine bewusste Zustimmung zum Vertragsschluss gegeben wurde.“

Wird hingegen nur gekündigt, könnte der Anbieter das als Zustimmung eines wirksamen Vertrags auslegen. Somit bestehe die Gefahr, dass Betroffene die Erstlaufzeit des Vertrags tatsächlich zahlen müssten.

Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung

Die verschiedenen Möglichkeiten, mit denen sich Verträge beenden lassen, führen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Mit einer ordentlichen Kündigung wird der Vertrag erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit beendet. Wer widerruft, löst den Vertrag hingegen rückwirkend auf. Ist die Möglichkeit des Widerrufs gegeben, sollte diese also genutzt werden – bei den meisten Verträgen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. „Die Frist läuft jedoch erst, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Andernfalls haben sie ein Jahr und 14 Tage Zeit, einen Vertrag zu widerrufen“, erklärt Hagge.

Redakteur:

Gabriele Poepleu aus Jesteburg

Webseite von Gabriele Poepleu
Gabriele Poepleu auf Facebook
Gabriele Poepleu auf Instagram
Gabriele Poepleu auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.