So wird man ungewollte Verträge wieder los
Lieber widerrufen statt kündigen
Um einen untergeschobenen Vertrag wieder loszuwerden, dürfte vielen die Kündigung zuerst in den Sinn kommen. Sie ist jedoch nicht unbedingt die beste Wahl: Wer nur kündigt, riskiert unter Umständen, den ungewollten Vertrag unbeabsichtigt anzuerkennen. Wie man das verhindern kann, klärt die Verbraucherzentrale. Wort "vorsorglich" ist wichtig„Wer einem Vertrag nicht bewusst zugestimmt hat oder sich unsicher ist, wann und wo er zustande gekommen ist, sollte zunächst den Vertragsschluss bestreiten...