Tipps der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Smartphone und Tablet kindersicher machen

Foto: Adobestock/Sara-Michilin

(as/nw). Spielen, Musik hören und chatten – ein Smartphone oder Tablet steht bei vielen Kindern ganz oben auf dem Wunschzettel. Worauf sollten Eltern achten? Wie können Kostenfallen vermieden und die Privatsphäre der Kinder geschützt werden? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat ein paar Tipps zusammengestellt:
Käufe im Apple oder Play Store sollten stets mit einem Passwort gesichert sein. So können keine kostenpflichtigen Apps heruntergeladen und In-App-Käufe vermieden werden.
Bei Android-Geräten sollten Eltern im Play Store Jugendschutzeinstellungen und Altersbeschränkungen einrichten. Zudem bietet der Play-Store spezielle Kindersicherungs-Apps. Sie legen fest, auf welche Apps Kinder zugreifen dürfen und sperren den Marketplace. Die Bildschirmzeit lässt sich begrenzen.
Apple: Unter den Einstellungen findet sich die Rubrik Bildschirmzeit. Hier lässt sich festlegen, ob Apps installiert oder gelöscht und ob In-App-Käufe durchgeführt werden dürfen. Auch lässt sich regeln, welche Funktionen innerhalb der Apps erlaubt sind. Mit Hilfe der Altersfreigabe kann zudem sichergestellt werden, dass Kinder nur altersgerechte Inhalte nutzen.
Alternativ kann ein eingeschränktes Nutzerprofil auf dem Tablet angelegt werden. Auch so lässt sich bestimmen, welche Apps benutzt werden dürfen.
Für erste Erfahrungen mit dem Internet sind Kinder-Suchmaschinen empfehlenswert. Sie bieten einen sicheren Surf-Raum, da nur kindgerechte Inhalte angezeigt werden. Weitere Informationen unter www.surfen-ohne-risiko.net, ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine Drittanbietersperre beim Telefonanbieter einrichten lassen. Sie verhindert ungewollte Käufe oder Abos, da Unternehmen keine Leistungen über die Mobilfunkrechnung abrechnen können.
Kinder sollten zudem nur im WLAN surfen. Anders als im mobilen Netz werden keine SIM-Karten-Daten an Drittanbieter übermittelt –ungewollte Käufe per Mobilfunkrechnung sind nicht möglich. Aber: Öffentliches WLAN ist häufig ungesichert, so dass keine sensiblen Daten eingegeben werden sollten.
Weitere Informationen zum Schutz der Privatsphäre von Kindern unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de, Suchwort "Privatsphäre".

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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