Silvester Böller Neujahr
Hinweise zum Böllern der Stadt Winsen

Eine geprüfte "Batterie". Leider entsteht in der Silvesternacht auch viel Müll, der oft einfach auf den Straßen liegen bleibt  / Symbolbild | Foto: Markus Distelrath / Pixabay
  • Eine geprüfte "Batterie". Leider entsteht in der Silvesternacht auch viel Müll, der oft einfach auf den Straßen liegen bleibt / Symbolbild
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Damit die Winsener Bürger das Silvesterfeuerwerk genießen und unverletzt ins neue Jahr starten können, erinnert die Stadt an ein gesundes Maß an Vorsicht und Aufmerksamkeit.
Darüber hinaus sollten die folgenden Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk beachtet werden.

Ungeprüftes Feuerwerk kann unkontrolliert explodieren

Die Stadt empfiehlt dringend, nur geprüftes Feuerwerk zu kaufen.
Dieses kann man im Inland und europäischen Ausland an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle erkennen.
Geprüftes Feuerwerk muss immer diese beiden Kennzeichen aufweisen. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Prüfstelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht dabei für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). 0589 – F2 – 1234 ist ein Beispiel für eine von der BAM vergebene Registriernummer.
F2 steht für ein Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer.

Auch in Winsen gelten Sicherheitsbereiche

Ein Feuerwerk dürfen Sie nicht abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimenund besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie zum Beispiel Reet- oder Fachwerkhäuser, Häuser mit einem Gründach, Tankstellen, Gas- und Öltanks sowie nicht in Bereichen mit
großen Menschenansammlungen.

Nur an Silvester und Neujahr darf ausnahmsweise jeder ab 18 Jahren ein zugelassenes Feuerwerk der Kategorie F 2 abbrennen. Außerhalb dieser Zeit muss dafür mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörde eingeholt worden sein.
Feuerwerk der Kategorie F 1 (zu dem beispielsweise Knallbonbons, Wunderkerzen und Knallerbsen zählen) darf ganzjährig von Personen abgebrannt werden, die mindestens 12 Jahre alt sind.

Wer sich an diese einfachen, aber wichtigen Maßgaben hält, kommt laut des Bürgermeisters sicher und gut ins neue Jahr - "und das wünscht die Stadt Winsen den Bürgerinnen und Bürgern!"

Redakteur:

Sven Rathert aus Seevetal

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