Krankenhäuser im Landkreis Harburg
Rempe: Land darf Reform nicht zustimmen

Krankenhäuser unter wirtschaftlichem Druck: Krankenhausgesellschaft und Landkreistag fordern u.a. Inflationsausgleich und Geld für das Vorhalten der Grundversorgung  | Foto: NVB Stocker_AdobeStock
  • Krankenhäuser unter wirtschaftlichem Druck: Krankenhausgesellschaft und Landkreistag fordern u.a. Inflationsausgleich und Geld für das Vorhalten der Grundversorgung
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Das erste Krankenhaus der Region, das Johanniter-Krankenhaus Geesthacht, hat gerade wegen chronischer Unterfinanzierung Insolvenz angemeldet, weitere werden folgen, wenn man der niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) und den Kommunen glauben darf. Deshalb protestieren Kommunen und NKG jetzt gemeinsam beim Land Niedersachsen: Das Land soll der geplanten Krankenhausreform im Bundesrat auf keinen Fall zustimmen.

„Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stabilisierung und geordnete Transformation der Krankenhauslandschaft sind bisher nicht gewährleistet. Sollte das Land Niedersachsen der Krankenhausreform zustimmen, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind, muss es die Verantwortung für die Folgen übernehmen. Das bedeutet, die aufgelaufenen Defizite der Krankenhäuser auszugleichen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der NKG, Rainer Rempe. Auch der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, sieht das so.

Kommunen und Krankenhausgesellschaft bezogen Stellung, weil der Bund das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz nicht nachbessern will. Das hatten Niedersachsen und die anderen Länder gemeinsam im Bundesrat gefordert.

Was ist das größte Problem des neuen Gesetzes? Es fehle der versprochene und längst überfällige Inflationsausgleich, heißt es im NKG- und NLT-Positionspapier. Kommunale, freie gemeinnützige und private Krankenhäuser würden mit ihren massiven Betriebskostendefiziten weiter vom Bund im Stich gelassen. Es sei unklar, wie diese Krankenhäuser überleben sollten, bis die Reform in ein paar Jahren ihre Wirkung entfalte.

Anders als vom Bundesgesundheitsminister behauptet, werde es keine von Patienten-Fallzahlen unabhängige Vergütung für das Vorhalten bestimmter Gundversorgungsleistungen geben, so Rempe. Wenn sich nichts ändere, würden die Defizite der Vergangenheit jedes Jahr fortgeschrieben. Auch seien die Auswirkungen des Gesetzes nicht ausreichend analysiert, es geben bislang nur "rudimentäre Planungstools, sodass die gesamte Reform ein Blindflug bleiben wird", stellt Rempe fest.

Hintergrund: Allein 2023 mussten Landkreise und kreisfreie Städte 586 Millionen Euro zur Stützung ihrer Kliniken aufwenden. Statt der Kommunen müssten eigentlich die Krankenkassen dieses Geld zahlen, heißt des in der Stellungnahme. Die Kommunen hätten kein Geld dafür, müssten bei Kitas, Schulen und Straßen sparen, "weil Herr Lauterbach seinen Pflichten zur Regelung dieser Aufgabe nicht nachkommt", heißt es weiter.

Es ginge auch nicht an, dass die kreisangehörigen Gemeinden und Städte das Versagen des Bundesgesundheitsministers über die Kreisumlage mitfinanzieren müssten, kritisieren der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Jan Arning, der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips und Hubert Meyer. Wenn das Land diesen Plänen nicht Einhalt gebiete, müsse es auch zahlen - auf Dauer mindestens die Hälfte der Betriebskostendefizite der Kliniken.

Redakteur:

Gabriele Poepleu aus Jesteburg

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