Buchholz
Geldstrafe für Umkleidekabinen-Spanner
Eine Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro - so lautet die Forderung der Staatsanwaltschaft Stade gegen eine 57 Jahre alten Buchholzer wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" und hat einen entsprechenden Strafbefehl erlassen.
Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, das der 57-jährige Versicherungsmakler in Buchholz und Hollenstedt Sportlerinnen in den Umkleidekabinen mit versteckter Kamera gefilmt.
Der Spannerskandal sorgte im September 2021 bundesweit für Aufsehen: Vor dem Spiel des damaligen Handball-Erstligisten Handball-Luchse Buchholz 08-Rosengarten gegen Bietigheim hatten Spielerinnen der "Luchse" in der Umkleidekabine mehrere als Bewegungsmelder getarnte Kameras gefunden.
Der Beschuldigte hatte stets seine Unschuld beteuert. Allerdings hatte die Polizei seinerzeit bei einer Hausdurchsuchung umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Nimmt der Buchholzer den Strafbefehl an und zahlt die Summe, ist das Verfahren beendet. Legt er fristgerecht Einspruch ein, kommt es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.
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