Neue Pfandregel
Die Verbraucher sind noch verunsichert

Jetzt muss auch auf Milchmischgetränke (li.) wie auf Säfte in Plastikgebinden Pfand gezahlt werden | Foto: Axel-Holger Haase
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Viele Kunden sind verunsichert, wenn sie bei ihrem Einkauf auf bestimmte Produkte schauen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt eine neue Pfandregel.

Die Bundesregierung hat die Regelungen beim Pfandsystem überarbeitet. Bereits seit 2022 müssen Kunden im Supermarkt für sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff Pfand zahlen.  Auch für Getränkedosen müssen 25 Cent Pfand entrichtet werden. Betroffen waren bisher unter anderem Erfrischungsgetränke, Mineralwasser, Bier und alkoholhaltige Mischgetränke.

Milch und Milchmischgetränke

"Zum Jahresanfang 2024 kamen Milch, Milchmischgetränke wie und alle trinkbaren Milcherzeugnisse (Kefir, Kakaodrinks, Ayran sowie Trinkjoghurt, die in Einwegkunstkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis drei Liter angeboten werden, hinzu", erläutert die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG). Diese neue Regelung betrifft unter anderem auch Produkte von Herstellern wie Müllermilch oder Kaffee-Mischgetränke etwas von Nescafé. Laut Verpackungsgesetz (VerpackG) sind diese Getränke alle pfandpflichtig und in das bestehende Rücknahme- und Pfandsystem integriert.

Keine Einweg-Plastikflaschen mehr

Ziel der erweiterten Pfandpflicht: Künftig sollen keine Getränke in Einweg-Plastikflaschen oder Dosen mehr ohne Pfand verkauft werden. "Damit sollen die Sammlung, Sortierung und Verwertung solcher Verpackungen erhöht und ihre Entsorgung in der Umwelt reduziert werden", so das Umweltbundesamt (UBA).
Restbestände an Einweg-Getränkeflaschen mit Milch und Milchmischgetränken ohne Pfand-Logo dürfen noch abverkauft werden. In der Umstellungsphase können im Supermarktregal also Produkte mit und ohne Pfand-Logo nebeneinanderstehen. 

Handel sieht Pfand kritisch 

Der Handel sieht die neue Pfandregelung kritisch und weist auf technische und hygienische Schwierigkeiten hin, die noch zu lösen sind. So können durch Restflüssigkeiten in den Milchgebinden Hygienerisiken entstehen, die deutlich über die Verunreinigung infolge aller anderen Getränke hinausgehen. Da Milchprodukte gerinnen, verbleiben zudem häufig größere Reste in den Gebinden als bei Wasser, Bier oder Säften.

Jetzt muss auch auf Milchmischgetränke (li.) wie auf Säfte in Plastikgebinden Pfand gezahlt werden | Foto: Axel-Holger Haase
Der Verbraucher sollte auf das DPG-Logo achten | Foto: Axel-Holger Haase
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Axel-Holger Haase aus Buchholz

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