Hütte brennt nieder: Angeklagter freigesprochen
Auf Alkoholfahrt das Feuer entdeckt
tk. Buxtehude. Freispruch! Der Angeklagte W. (48) aus Buxtehude stand vor dem Schöffengericht am Buxtehuder Amtsgericht, weil er laut Anklageschrift im April 2020 einen Schuppen in der Buxtehuder Feldmark angezündet haben soll. Die Hütte brannte komplett nieder.
W. war ins Visier der Ermittler geraten, weil er von Zeugen erkannt wurde, als er langsam mit dem Auto über Wirtschaftswege vom Brandort wegfuhr. Vor Gericht hatte er dafür eine plausible Erklärung: Er sei auf Feldwegen unterwegs gewesen, weil er fünf halbe Liter Bier getrunken hatte. "ich hatte Angst um meinen Führerschein." Er habe Qualm in der Hütte bemerkt, die Tür geöffnet und dadurch sei das Feuer richtig entfacht worden. W. fuhr weg. Er wurde freigesprochen, weil ihm die Brandstiftung nach Überzeugung des Gerichts nicht nachzuweisen war.
Dieses Feuer in der Feldmark gehört zu einer Serie von Brandstiftungen, die 2020 Polizei und Feuerwehr in Atem hielten. Ein mutmaßlicher Feuerteufel, der nach elf Bränden an nur einem Wochenende verhaftet wurde und sogar gestanden hatte, wird dafür nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hält sein Geständnis für frei erfunden.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.