Komasaufen: Polizei und Stadtverwaltung greifen durch
tk. Buxtehude. Für Jugendliche unter 16 Jahren in Partylaune sind Polizei und Jugendschutz in diesem Fall wohl amtliche Spaßverderber: Angesichts des Trends zum Komasaufen kündigen die beiden Insitutionen an, alkoholbedingte Auswüchse, etwa beim Pfingstmarkt in Neukloster, mit Nachdruck zu verhindern.
In einem Elternbrief reden Polizei und Stadtverwaltung Klartext: Bei Großveranstaltungen seien immer wieder Großeinsätze von Polizei und Rettungsdienst notwendig, um die Folgen üppigen Alkoholkonsums einzudämmen. Betrunkene Jugendliche würden zu häufig als Täter oder Opfer von Straftaten auffallen.
Bei den anstehenden Großveranstaltungen, auch das steht in dem Brief an die Eltern, stehen intensive Kontrollen auf dem Einsatzplan. Stadt und Polizei fordern Mütter und Väter auf: "Seien Sie ein Vorbild und kommen Sie mit Ihren Kindern ins Gespräch."
Minderjährige Partygäste müssen zudem unbedingt einen Personalausweis dabei haben, damit bei Kontrollen das Alter überprüft werden kann. Damit der Elternbrief nicht wirkungslos bleibt, kündigen Polizei und Jugendschutz an: "Sollte Ihr Kind alkoholisiert aufgegriffen werden, müssen Sie es abholen." Wer das nicht macht, muss eventuell für anfallende Kosten bezahlen.
• Außerdem wird in dem Schreiben informiert, wer ab welchem Alter was trinken darf: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit gar keinen Alkohol trinken. 16 bis 17-Jährige dürfen Bier, Wein und Sekt trinken. Hochprozentiges ist verboten. Dazu zählen auch selbst gemixte Mischungen.
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