Prozess endet mit Freispruch
Mann war wegen sexueller Nötigung angeklagt

- Der Angeklagte verließ das Amtsgericht als freier Mann
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"Es ist kein typischer Fall", sagte Richter Aping bei der Prozesseröffnung. Vor dem Buxtehuder Amtsgericht wurde der Vorwurf des versuchten sexuellen Übergriffs sowie der sexuellen Nötigung verhandelt. Beschuldigter war ein 27-jähriger Mann, der zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs in Neu Wulmstorf lebte. Das mutmaßliche Opfer ist eine 22-jährige Buxtehuderin.
Der Angeklagte M. soll bei zwei verschiedenen Treffen mit seinem Geschlechtsteil gegen den Willen der jungen Frau in deren Mund eingedrungen sein. Die 22-Jährige soll zu den fraglichen Zeitpunkten geschlafen haben und soll erst wegen der sexuellen Handlungen des Beschuldigten an ihr aufgewacht sein. Dass sich das Geschehene im Laufe der Verhandlung ganz anders darstellte als in der Anklageschrift geschildert, führte am Ende zum Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Eine lose Freundschaft, nicht mehr und nicht weniger: So beschreiben sowohl der Angeklagte als auch das im Prozess als Zeugin auftretende mutmaßliche Opfer ihr bisheriges Verhältnis. Getroffen hätten sie sich seit ihrem Kennenlernen kurz vor Corona nur ein paar Mal, ein weitergehendes gegenseitiges Interesse war laut beiden Aussagen nicht vorhanden. Bei den zwei Treffen im Mai und Juli 2022 sei es dann jeweils zu den sexuellen Übergriffen gekommen, so der Vorwurf der Anklage.
Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Es seien keine sexuellen Handlungen vollzogen worden, weder einvernehmlich noch gegen den Willen der Frau. Die Treffen hätten an den angegebenen Daten stattgefunden, bestätigte M.. Bei dem zweiten Treffen kam es nach den Angaben des Angeklagten zu einem hitzigen Streit. Grund sollen die Selbstverletzungen der Zeugin gewesen sein, die der junge Mann als Mittel zum Erhaschen von Aufmerksamkeit empfand. Nach diesem Streit sei er von R. aus der Wohnung geworfen worden sein. Keiner von beiden sei zu irgendeinem Zeitpunkt am fraglichen Abends eingeschlafen.
Das mutmaßliche Opfer erinnert sich nicht
Das mutmaßliche Opfer R. schilderte die Vorfälle, die während zweier gemeinsamer Filmabende stattgefunden haben sollen, anders als im vergangenen Jahr bei der Polizei. Die junge Frau verneinte nun, dass der Beschuldigte sein Geschlechtsteil in ihren Mund eingeführt habe, vielmehr sei es eher zu einem äußerlichen Kontakt gekommen. Detailliertere Angaben zum Tatablauf konnte R. nicht machen. Sie verwies mehrfach darauf, dass sie sich nicht mehr erinnern könne, und wich den Fragen des Gerichts aus.
"Konstanz, Erinnerung und Detailreichtum in der Aussage der Zeugin reichen nicht. Sie hat heute viel relativiert", erklärte Staatsanwältin Vonnahme und forderte damit den Freispruch des Angeklagten. Es gebe große Zweifel an dem ursprünglich geschilderten Tatablauf.
Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Man habe sich am Ende des Verfahrens nicht in der Lage gesehen, den Sachverhalt vollständig aufzuklären, erklärte Amtsrichter Aping bei der Urteilsverkündung.
Redakteur:Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf |
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