Prozess in Buxtehude wegen Kinderpornographie
Ohne Therapie für ein Jahr ins Gefängnis

Verstößt der Buxtehuder gegen Bewährungsauflagen, muss er für ein Jahr ins Gefängnis | Foto: pexels/donald-tong
  • Verstößt der Buxtehuder gegen Bewährungsauflagen, muss er für ein Jahr ins Gefängnis
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Es ist keine sonderlich gute Idee, als Angeklagter eine Verhandlung zu "verdrängen". So wurde der Buxtehuder K. (61) von der Polizei zu Hause abgeholt und bis zum Buxtehuder Schöffengericht eskortiert. "Maximale Aufmerksamkeit", kommentierte der Vorsitzende Richter Aping den Auftritt.

Angeklagt war der Mann wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Bildern, die bei einer Hausdurchsuchung im August 2021 bei ihm gefunden wurden. Dafür gab es eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, und weitere Auflagen, etwa eine Therapie. Sowohl der Vorsitzende Richter Aping als auch Ks. Verteidiger Lorenz Hünnemeyer machten dem Mann unmissverständlich klar: Hält er die Auflagen nicht ein, wird er ins Gefängnis kommen. "Das wäre für Sie eine Katastrophe", betonte der Richter.

Dass er nicht Punkt 9 Uhr im Gerichtssaal erschien, begründete K. damit, dass er das "weggedrückt habe". Das Ganze sei ihm "unangenehm". Was unangenehm ist, liest sich in der Anklage so: Bei der Durchsuchung wurden 404 kinderpornographische und 350 jugendpornographische Dateien auf PC und Handy gefunden. Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornographie ein Verbrechen und wird mit mindestens einem Jahr geahndet. Für K. stand also sehr viel auf dem Spiel. Nervös knetete er während der Verhandlung seine Hände. Der Buxtehuder räumte über seinen Anwalt die Vorwürfe ein. Die Frage des Richters, ob er pädophile Neigungen habe, beantworte K. mit einen Nein. "Die Dateien lagen da so rum." Mit dieser Aussage, mit der er die Verantwortung von sich wies, kam er aber weder beim Gericht noch bei seinem Verteidiger durch. Lorenz Hünnemeyer etwa regte an, dass neben der Therapieauflage auch ein Bewährungshelfer mit ins Boot kommen solle.

Das Schöffengericht urteilte schließlich: Ein Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung, zwölf Gesprächstermine beim Verein "Wendepunkt", der sich um Täterprophylaxe kümmert, sowie eine zweijährige Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe.
Eindringliche Worte vom Richter in seiner Urteilsbegründung: "Kommen Sie aus Ihrem Phlegma heraus", sagte er dem Angeklagten, der sich weder mit sich noch mit seinen Taten auseinandergesetzt habe. Wer solche Bilder besitze, fördere Missbrauch. "Sie tun Kindern und Jugendlichen weh und sorgen für Leid", sagte Aping. Wenn sich K. nicht mit seinen mutmaßlichen pädophilen Neigungen auseinandersetze, werde er weiter für Leid sorgen und mit hoher Wahrscheinlichkeit im Gefängnis landen. Mit Blick auf Ks. Alter und den miesen Ruf, den Sexualstraftäter im Knast haben, sagte auch Lorenz Hünnemeyer: "Da gibt es keine Seniorenabteilung." Bis Ende des Jahres muss K. dem Gericht nachweisen, dass er mit "Wendepunkt" oder einer anderen Einrichtung die Arbeit begonnen hat. "Sonst Gefängnis", mahnte Aping.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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