Buxtehude
Bringt das Jobcenter einen Mann um den Job?
tk. Buxtehude. Sven K (37)* sieht sich als Opfer von Behördenwillkür. Das Jobcenter Buxtehude habe ihn durch das Verschleppen seines Antrags auf Fahrkostenzuschuss um eine Festanstellung gebracht. Statt Geld für ein Monatsticket bekam K* ein schriftliches Hausverbot. Der Buxtehuder Jurist Christian Au, Fachanwalt für Sozialrecht, nennt diese Geschichte "völlig verrückt". So könne man nicht mit Menschen umgehen, lautet sein Fazit.
Der Hintergrund, wie ihn der Betroffene und sein Anwalt schildern: Sven K. hatte sich selbst einen Job im Hamburger Hafen gesucht. Er hatte erst telefonisch, dann persönlich um die Übernahme der Fahrtkosten beim Jobcenter gebeten. Die Monatskarte kostet 197 Euro. "So viel Geld habe ich nicht", sagt K.. Die ersten drei Tage habe er Einzelfahrscheine aus eigener Tasche vorgestreckt. "Die kann ich noch vorzeigen", sagt er.
Statt schneller Hilfe gab es Ärger. Sie sei doch kein Fahrkartenschalter, soll ihm eine Jobcenter-Mitarbeiterin gesagt haben. Das Amt reagierte sofort - aber nicht mit einer Monatskarte. In einem Schreiben, das dem WOCHENBLATT vorliegt, bekommt K ein befristetes Hausverbot bis zum 31. Mai. Er habe eine Mitarbeiterin beleidigt und drohende Äußerungen verlauten lassen. "Stimmt nicht", sagt K. In Gegenwart seiner zweijährigen Tochter würde er sich nie gehen lassen. Und: Probleme mit dem Buxtehuder Jobcenter habe er erst bekommen, seit im Januar eine neue Sachbearbeiterin für ihn zuständig geworden sei.
Von seinem Arbeitgeber bekommt K. schließlich die Kündigung, weil er ohne Fahrkarte nicht mehr nach Hamburg kam.
Was für Anwalt Christian Au das Fass zum Überlaufen bringt: Das Jobcenter reagiert erst am 15. April auf den Fahrkostenantrag und teilt mit, dass die Summe - beantragt am 2. April - übernommen werde. Gleichzeitig steht in dem Jobcenter-Brief - auch der liegt der Redaktion vor - dass K. seinen Job schließlich schon losgeworden sei und nur die Fahrten bezahlt werden, die er vorgestreckt hat.
Doch damit noch nicht genug: Weil er nicht zur Arbeit erschienen ist, droht das Jobcenter mit Sanktionen - sprich: Kürzung der Bezüge. KL. soll Stellung beziehen.
Das wird jetzt Anwalt Christian Au übernehmen. Denn das Jobcenter zahlt nicht mehr, obwohl bekannt ist, dass K. gekündigt wurde. Au hat dem Jobcenter eine Frist gesetzt und wird sonst ein Eilverfahren beim Sozialgericht beantragen, Damit K. seine Sozialleistungen für Mai bekommt. Außerdem denkt der Jurist über ein Amtshaftungsverfahren nach.
Was für Christian Au diesen Einzelfall zu einem grundsätzlichen Übel macht, hat er bis auf den letzten Cent genau nachgerechnet: K., seine Lebensgefährtin und die Tochter bekommen derzeit 1,376 Euro monatlich vom Staat. Mit dem Job im Hafen wäre der Bedarf auf 178 Euro im Monat gesunken.
Marco Noetzelmann, stellvertretender Geschäftsführer der Jobcenter im Landkreis Stade, will den konkreten Fall aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht kommentieren. Grundsätzlich werde ein Antrag auf Fahrkostenübernahme schnell und einfach, binnen drei Tagen, erledigt. Sven K habe sich aber "nicht kooperativ verhalten."
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