Masken-Verweigerer erstattete Anzeige wegen Beleidigung
Corona-Leugner sind Idioten: Das darf man denken, aber nicht sagen

Als ehemalige Gleichstellungsbeauftragte hat sich Uschi Reinke für Frauen und Familien in Buxtehude eingesetzt | Foto: Reincke
  • Als ehemalige Gleichstellungsbeauftragte hat sich Uschi Reinke für Frauen und Familien in Buxtehude eingesetzt
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sla/jd. Buxtehude. Wegen einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Corona-Leugner handelte sich Buxtehudes ehemalige Gleichstellungsbeauftragte Uschi Reinke juristischen Ärger ein. Die Staatsanwaltschaft zerrte die 75-Jährige vor den Kadi, weil sie einen Masken-Gegner beleidigt haben soll.
Vor Gericht schilderte die Angeklagte ausführlich den Vorfall, der sich am Rande einer verbotenen Demo von Corona-Leugnern auf dem Buxtehuder St.-Petri-Platz abgespielt hat. Sie habe mehrere Demonstranten angesprochen, warum sie keine Masken tragen würden, so Reinke. Die Antwort eines Demonstranten habe sie verblüfft: "Sie haben doch eine Maske auf, dann sind Sie doch geschützt", habe dieser zu ihr gesagt. Reinke habe ihm entgegnet: Wenn er nicht wisse, dass die Maske nicht sie selber, sondern ihn schütze, wäre er ein Idiot.
Daraufhin zeigte der Masken-Verweigerer sie wegen Beleidigung an. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl und zeigte keine Bereitschaft, von einer Strafverfolgung abzusehen. Das wollte Reinkes Verteidiger Lorenz Hünnemeyer nicht hinnehmen. Er erhob Einspruch. So kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht Buxtehude. Dazu eine kleine Randnotiz: Dass Hünnemeyer und Reinke gemeinsam für eine Sache streiten, ist schon recht bemerkenswert: Die Frauenrechtlerin und der langjährige CDU-Kommunalpolitiker waren in der Vergangenheit so gut wie nie einer Meinung und wollten sich, wie Hünnemeyer es drastisch formuliert, gegenseitig schon öfters erwürgen.
Zurück zum Prozess: Der endete mit der Einstellung des Verfahrens. Der Strafbefehl sei unglücklich gelaufen, räumte der Richter ein. Zeugen habe er bewusst nicht geladen. Seine Begründung: Er habe keine Lust, sich stundenlange (Anti-Corona-)Theorien anzuhören. Er teile die Ansicht der Beklagten - bis auf das Wort Idiot. Das sei formal eben eine Beleidigung.
"Wir dürfen hier aber nicht mehr daraus machen, als es ist", erklärte der Richter. Es müsse lediglich deutlich gemacht werden, dass die Bezeichnung "Idiot" wegzulassen sei. Der Richter fand es hingegen bemerkenswert, dass die Angeklagte sich der Diskussion gestellt habe, um etwas zu verändern. "Frau Reinke, machen Sie weiter so, nur ohne dieses eine Wort. Sie haben es nicht nötig, sich auf ein solches Niveau zu begeben", erklärte der Richter.

Redakteur:

Susanne Laudien aus Buxtehude

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